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Wahlen mit Tochterfirmen

N
Nimmersatt
Apr 2018 bearbeitet

Hallo! Bei uns im Betrieb ist es mittlerweile gang ung gebe, neu eingestellte Mitarbeiter in einer "Fremdfirma" (eine Tochterfirma unserer Geschäftsleitung) einzustellen. Diese Mitarbeiter arbeiten an den gleichen Produkten wie wir und machen die gleichen Arbeiten, nur unter schlechteren Konditionen. Da ja nun bald wieder Wahlen sind, müssen wir wissen, inwiefern wir diese Mitarbeiter berücksichtigen dürfen. Haben sie Wahlrecht? Dürfen auch sie sich aufstellen lassen? Danke für jede Antwort!

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

20.03.2009 um 14:32 Uhr

@Nimmersatt Je nach Lage der Dinge ginge man über § 3 BetrVG nachdenken...

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