Hallo an alle,

ich hoffe mir kann jemand helfen. Wir haben momentan einen Betriebsrat bestehend aus 3 Mitgliedern. Im letzten Jahr wurden sämtliche Dienstleistungen in eine Servicegesellschaft ausgegliedert. Das heißt unser Mutterunternehmen hat noch 2 Beschäftigte, dies sind die Geschäftsführer, die Tochter hat 8 Mitarbeiter und die andere Tochter, was die Servicegesellschaft ist hat 32 Mitarbeiter. Bei der Gründung der Servicegesellschaft wurde jeder Mitarbeiter befragt, ob der alte Betriebsrat alle 3 Firmen vertreten darf, also ob alle damit einverstanden sind. Alle 41 Mitarbeiter waren damit einverstanden. Alle 3 Firmen haben denselben Standort.

Meine Frage nun: Muss für die beiden Töchterfirmen jeweils ein Betriebsrat gewählt werden oder kann es wieder einen gemeinsamen Betriebsrat geben?