BR Neugründung, Wahlvorstand
Guten Tag zusammen, wir sind ein Betrieb mit ca. 330 Mitarbeitern, zu gleicvhen Teilen verteilt auf zwei Standorte. Zusätzlich zählen zu unserem Firmenkonstrukt noch diverse Tochterfirmen, welche eigentlich nicht Gegenstand der Frage sein sollen. Derzeit gibt es bei uns noch keinen Betriebsrat, da sich die Geschäftsführung immer dagegen ausgesprochen hat und teilweise sogar unter Androhungen die Gründung eines BRs vereitelt hat. Aktuell gibt es aber wieder Bemühungen einen BR zu wählen, da einige Mitarbeiter ungerecht behandelt und beurteilt wurden. Für unseren Unternehmenszweig (wir sind ein Handelshaus) gibt es keine Tarifverträge, keine Gewerkschaft oder ähnliches. Wie können wir nun einen Wahlvorstand wählen (wer ist dazu berechtigt wenn es noch keinen BR gibt? Können hier "einfach" 3 Mitarbeiter sich als Wahlvorstand "ernennen" und zur ersten BR Wahl (nach vorheriger Kandidatengewinnung (mündlich)) aufrufen ?
Gibt es aufgrund der Konzerntöchter noch etwas besonderes zu beachten oder kann der BR innerhalb des einzelnen Unternehmens ohne Rücksicht auf die anderen Konzerngesellschaften gegründet werden?
Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen!
Community-Antworten (2)
07.04.2014 um 19:00 Uhr
Eine Gewerkschaft gibt es, wenn Du und Deine Kollegen Mitglied werden.
Und das ist angesichts der Situation bei Euch auch anzuraten. Die Gewerkschaft kann Euch nämlich beim ersten Schritt, die Wahl in die Gänge zu bekommen den Rücken frei halten, indem sie die Wahl eines BR fordert und die Bestellung des Wahlvorstands voranbringt.
Ansonsten lese doch einmal § 17 Abs. 2, 3 u. 4 BetrVG.
Die Tochter bleiben erst einmal außen vor.
07.04.2014 um 21:49 Uhr
Hallo,da muss ich gironimo recht geben.Zerrt eurem Arbeitgeber eine Gewerkschaft ins Haus,dann dreht er sowieso am Rad.Und das Fatale an der Sache ist,dass sich euer Arbeitgeber auf den Kopf stellen kann.Und danach stellt ihr euch einen schönen Betriebsrat zusammen,damit mal alles in Ordnung kommt.
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