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Waahlberechtigung Arbeitnehmer externer Dienstleister (100% Integration)?

A
auroraborealis
Nov 2016 bearbeitet

Sind die Angehörigen eines externen Dienstleisters, die zu 100% Prozent ("eingegliedert" ) für die Firma arbeiten (Empfangsdamen) bei einer Betriebssratswahl wahlberechtigt ? Es handelt sich hierbei NICHT um Leiharbeiter.

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

16.03.2009 um 17:02 Uhr

auroraborealis, falls es sich um eine Tätigkeit im Rahmen eines Werkvertrages handelt: Nein. Wäre aber vielleicht mal zu klären, ob es sich hier um "echte" Werkverträge handelt.

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