Neuwahl oder nicht?
Hallo erstmal! Also wie ist das denn mit Neuwahlen? Unser Betriebsrat besteht nur noch aus 3 Mitgliedern (Normal wären 5 Mitglieder), da nach und nach einer gegangen ist und nun niemand mehr nachrückt. Auch noch was im BR gibt es bis jetzt nur noch einen Vorsitzenden und 2 Mitglieder, müßte da nicht wieder ein Stellvertreter und Schriftführer ernannt werden? Wenn einer aus dem Betriebsrat möchte das neu gewählt wird, muß dann sofort neu gewählt werden oder müssen mind. 2 Mgl. dafür sein. Es geht dem einen eigentlich nur darum, dass verschiedene seiner Kumpels in den Betriebsrat kommen damit sie den Kündigungschutz haben. Wenn jetzt z.b. einer aufgestellt wird und nicht gewählt wird hat der doch 1/2 Jahr Kündigungsschutz stimmt das? Und wie ist das wenn z.b. 5 aufgestellt sind und sagen wir mal sich jeder gegenseitig von denen wählt und es sonst keine Wahlbeteiligung gibt, ist das dann automatisch der Betriebsrat mit diesen 5 oder ist das so nicht gültig, muß eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern wählen?(bei uns sind ca. 70 Mann beschäftigt) Danke schon mal für Eure Hilfe!
Community-Antworten (1)
03.03.2009 um 12:32 Uhr
Jeamilee, Ihr müßt neu wählen wenn es keine Ersatzmizglieder mehr gibt. Da das einige Wochen in Anspruch nimmt, braucht Ihr einen neuen Stellvertreter. Das Amt des Schriftführers könnte bis nach der Wahl der Vorsitzende übernehmen. Es ist auch egal wieviele BR-mitglieder für oder gegen eine Wahl sind. Die Höhe der Wahlbeteiligung spielt meines Erachtens keine Rolle.
MfG Dr.House
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