Hallo
Ich bin Wahlvorstand eines Betriebes. Weil viele Betriebsratsmitglieder den BR verlassen oder gar aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, ist eine Neuwahl notwendig geworden.
Der Wahlvorstand befindet sich aktuell in der Phase des Wahlausschreibens und die vierzehntägige Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist gerade abgelaufen. Es liegen gültige Wahlvorschläge vor. - Alles wunderbar.

Mitte dieser Woche wurden wir, wie alle anderen Mitarbeiter, von einer Nachricht unseres bisherigen Eigentümers (Betriebs GmbH & Co.KG) überrascht. Die geschäftsführenden Gesellschafter gaben bekannt, dass sie aus Altersgründen den Betrieb verkauft haben. Damit einher geht ein Übergang nach § 613a BGB von der bisherigen GmbH & Co.KG zu einer neu gegründeten GmbH.
Der Übergang soll zum 01.03.2020 erfolgen. Die Betriebsratswahl soll am 04.03.2020 stattfinden.

Da es weder zu einer Abspaltung von Betriebsteilen noch zu neu hinzukommenden Betriebsteilen und damit Mitarbeitern kommt, gehe ich davon aus, dass der laufende Wahlprozess nicht betroffen ist. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.

Meine Frage deshalb: Haben wir ein Problem oder läuft der Wahlprozess ganz normal weiter?