Erstellt am 31.01.2020 um 17:36 Uhr von Moreno
Ja warum soll das nicht gehen?
Erstellt am 03.02.2020 um 10:03 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich sollte das Gehen, ABER:
Falls es sich einer der drei Kollegen anders überlegt, wird man sich häufig streiten können/müssen, ob es tatsächlich eine Austrittserklärung war, oder nur eine Absichtserklärung.
Beispiel: "Lieber Vorsitzender! Weil Ihr so ein Laberhaufen seid, habe ich beschlossen mein Betriebsratsamt zum 31.03. niederzulegen. MfG A. Nieder-Leger"
Kann sich dieser Kollege noch umentscheiden?
Erstellt am 03.02.2020 um 10:26 Uhr von AntonBR
Hallo Pjöööng,
vielen Dank für die Antwort.
Die Drei haben per Aushang, gegenüber der Geschäftsführung und das Schreiben persönlich beim BRV abgegeben und erklärt, dass sie das Amt niederlegen.
Mein Wissensstand ist der; Eine Amtsniederlegung kann nicht an Bedingungen geknüpft werden, sie gilt sofort. "Ich lege mein Amt nieder, aber um euch Flachpfeifen noch zu ärgern, bleiben wir noch ein Jahr drin" ist das gewollt ???
Ich konnte auch nichts brauchbares im Netz finden, was mir weiter hilft.
In der eine oder anderen Variante könnte es sein, dass dann alle Beschlüsse rechtsunwirksam sind. Ich muss wissen, ob die Drei noch an den Sitzungen teilnehmen dürfen oder nicht.
MfG
Erstellt am 03.02.2020 um 10:45 Uhr von celestro
"Mein Wissensstand ist der; Eine Amtsniederlegung kann nicht an Bedingungen geknüpft werden, sie gilt sofort."
Und wie kommst Du zu diesem Wissen?
"Die Drei haben per Aushang, gegenüber der Geschäftsführung und das Schreiben persönlich beim BRV abgegeben und erklärt, dass sie das Amt niederlegen."
Aber "überall" mit dem Hinweis "erst zum 31.03"? Dann ist das so und Sie sind bis dahin Mitglieder des BR.
Erstellt am 03.02.2020 um 10:51 Uhr von Pjöööng
Naja, man müsste dann schon wissen was die Kollegen fenau geschrieben haben.
Aber das ist ja keine Bedingung. Eine Bedingung wäre ja so etwas wie "Wenn der BV XY nicght zugestimmt wird, dann bin ich sofort raus aus dem BR."
Wie egsagt: Ich halte einen Rücktritt zu einem späteren zeitpunkt nicht für ausgeschlossen. Warum soll nicht jemand schreiben können "Liebe Kollegen, Am 16.03. trete ich eine Reha an, danach werde ich meinen Jahresurlaub antreten und werden danach vom Arbeitgeber bis Jahresende freigestellt um am 31.12. das Unternehmen zu verlassen und in Rente zu gehen. Deshalb erkläre ich hiermit meinen Rücktritt vom BR-Amt zum 15.03.2020."
Falls nun jemand eine Rechtsprechung finden sollte nach der das nicht zulässig sein sollte, dann wäre die Erklärung ja dahingehend auszulegen, also ist es damit ein Rücktritt für sofort, oder ist die Rücktrittserklärung insgesamt unwirksam. Welche Erklärung hätte der Kollege abgegeben wenn er gewusst hätte, dass diese Erklärung so nicht zulässig ist. Und da denke ich dass man zu dem Ergebnis kommen wird dass die ganze Erklärung unwirksam wäre.