Erstellt am 21.01.2020 um 11:35 Uhr von §§Reiter
Das wird so vermutlich niemand beantworten können. Die Frage ist, wie das in Euren Arbeitsverträgen bzw. in Eurem Tarifvertrag geregelt ist.
Unser TV z.B. bezieht sich auf das Bundesreisekostengesetz (das gilt eigentlich für Beamte & Richter des Bundes) und in diesem steht:
"Dienstreisende erhalten auf Antrag eine Vergütung der dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten. Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Die zuständigen Stellen können bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Antragstellung die Vorlage der maßgeblichen Kostenbelege verlangen."
Erstellt am 21.01.2020 um 11:53 Uhr von seehas
Vermutlich will euer Arbeitgeber damit verhindern, dass die gleichen Belege dann nochmal in der eigenen Steuererklärung der Mitarbeiter auftauchen. Wir hatten da mal eine Diskussion wegen Weiterbildungsgebühren, wenn der Mitarbeiter sich selbst angemeldet hat. Unser Personalchef hat da wohl mal einen Rüffel vom Finanzamt erhalten. Die sehen das als Beihilfe zum Steuerbetrug.
Erstellt am 21.01.2020 um 14:30 Uhr von celestro
Ein MA, der einen Anspruch geltend machen will, muss diesen schon nachweisen. Das System sollte mMn der Mitbestimmung des BR unterliegen. Gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu?
Erstellt am 21.01.2020 um 14:43 Uhr von ganther
ich würde mich mal mit dem Thema GoBD beschäftigen. Ggf. ist der AG nämlich sogar gezwungen die Belege im Original vorzuhalten. Unser digitales Ablagesystem war auch nicht GoBD-konform und daher geht bei uns auch nichts mehr ohne Original