Erstellt am 03.01.2006 um 04:07 Uhr von vollmond
Hallo Melanie,
klar ist das Möglich, insofern Du die Kosten des Notars übernimmst. Der Arbeitgeber wird diese "Sonderkosten" mit Sicherheit nicht tragen wollen und werden. Das Ganze funktioniert auch nur, wenn der Wahlvorstand damit einverstanden ist, aber mir würde keine Grund einfallen, warum er das verweigern sollte.
Ich würde trotzdem gerne Fragen, wieso, weshalb, warum, aber das möchtest Du ja nicht.
Gruß vollmond
Erstellt am 03.01.2006 um 07:06 Uhr von Frank B.
Ich bin da ganz anderer Meinung. In der WO zum BetrVG ist festgelegt wie und zu welchen Termin die Briefwahlunterlagen beim WV zu sein haben.
Die einzige Möglichkeit ist, am Wahltag bei der öffentlichen Stimmenauszählung genau darauf zu achten, ob die Briefwahlumschläge ordnungsgemäß geöffnet und die Stimmen in die Wahlurne eingeworfen werden.
Öffentlich heißt aber nur für Betriebsangehörige öffentlich! Auch ein Anwalt hat kein Recht auf Teilnahme an der Stimmenauszählung, es sei denn er wird von dir mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragt, dann hast du aber, wie oben beschrieben, die Kosten selbst zu tragen.
Sind die Briefwahlunterlagen nicht zum entsprechenden Zeitpunkt beim WV kann er sie nicht mehr gelten lassen, da hilft auch kein Notar oder sonstige "neutrale" Person.