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Betriebsratswahl notariell begleiten lassen - ist das möglich?

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Melanie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Alle,

ist es möglich, eine Wahl notariell begleiten zu lassen ? Uns kommt es darauf an, das die Unterlagen der Briefwähler nicht dem WV sondern einer neutralen Person zukommen. Ist das Möglich ? Bitte fragt nun nicht wieso weshalb warum .... Es gibt Grund zur Annahme, das die Wahl ohne eine solche Aufsicht manipuliert werden könnte.

Gruß

Melanie

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Community-Antworten (2)

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vollmond

03.01.2006 um 05:07 Uhr

Hallo Melanie,

klar ist das Möglich, insofern Du die Kosten des Notars übernimmst. Der Arbeitgeber wird diese "Sonderkosten" mit Sicherheit nicht tragen wollen und werden. Das Ganze funktioniert auch nur, wenn der Wahlvorstand damit einverstanden ist, aber mir würde keine Grund einfallen, warum er das verweigern sollte. Ich würde trotzdem gerne Fragen, wieso, weshalb, warum, aber das möchtest Du ja nicht. Gruß vollmond

FB
Frank B.

03.01.2006 um 08:06 Uhr

Ich bin da ganz anderer Meinung. In der WO zum BetrVG ist festgelegt wie und zu welchen Termin die Briefwahlunterlagen beim WV zu sein haben. Die einzige Möglichkeit ist, am Wahltag bei der öffentlichen Stimmenauszählung genau darauf zu achten, ob die Briefwahlumschläge ordnungsgemäß geöffnet und die Stimmen in die Wahlurne eingeworfen werden. Öffentlich heißt aber nur für Betriebsangehörige öffentlich! Auch ein Anwalt hat kein Recht auf Teilnahme an der Stimmenauszählung, es sei denn er wird von dir mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragt, dann hast du aber, wie oben beschrieben, die Kosten selbst zu tragen.

Sind die Briefwahlunterlagen nicht zum entsprechenden Zeitpunkt beim WV kann er sie nicht mehr gelten lassen, da hilft auch kein Notar oder sonstige "neutrale" Person.

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