Erstellt am 24.01.2006 um 20:47 Uhr von Fayence
Ehrlich gesagt frage ich mich auch in diesem Fall, was in aller Welt passiert sein muss, dass einem Wahlvorstand unterstellt wird, seinen Aufgaben nicht gesetzeskonform nachzukommen!
Ist das Misstrauen gegenüber den eigenen KollegenInnen so gross, darf der AG höchstens darum gebeten werden, die Rechnung für eine notarielle Begleitung zu zahlen. Sonst aber auch nichts!
Erstellt am 24.01.2006 um 22:30 Uhr von Hansen
Hallo Fayence,
dass beantwortet meine Frage aber nicht wirklich :-(
Gruss
Hansen
Erstellt am 24.01.2006 um 22:34 Uhr von Kölner
Wirklicher Beantwortungsversuch einer absurden (wie oft heute schon Sachen "absurd" waren) Frage:
Ein Notar ist möglich, wenn der WV das beschließt und der AG das zahlen will!
Wäre aber nicht die Polizei sinnvoller?
Erstellt am 24.01.2006 um 22:38 Uhr von Betriebsrat