der Initiator ehält mit der Absichtserklärum beim Notar den Sonderkündigungsschutz, das ist klar, aber wie ist es nun mit den zwei weiteren (insgesamt dnan zur dritt) vorgeschalgenene Wahlvorstandskandidaten?
Müssen diese auch ein Absichtserklärung beim Notar abgeben oder werden sie automatisch schon gedeckt nur weil sie auf der Einaldung zur der WAHLVORSTNADS-Wahl stehen?