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Kündigungsschutz für vorgeschlagene WAHLVORSTANDS Kandidaten

TS
Thomas S.
Aug 2024 bearbeitet

Hallo Team

der Initiator ehält mit der Absichtserklärum beim Notar den Sonderkündigungsschutz, das ist klar, aber wie ist es nun mit den zwei weiteren (insgesamt dnan zur dritt) vorgeschalgenene Wahlvorstandskandidaten?

Müssen diese auch ein Absichtserklärung beim Notar abgeben oder werden sie automatisch schon gedeckt nur weil sie auf der Einaldung zur der WAHLVORSTNADS-Wahl stehen?

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Community-Antworten (3)

J
jutti1965

14.08.2024 um 11:36 Uhr

Meines Wissens nach hat nur der Wahlvorstand den Kündigungsschutz, die Wahlhelfer nicht.

G
GabrielBischoff

14.08.2024 um 11:47 Uhr

Alles, die wirklich in den Wahlvorstand gewählt werden, genießen den entsprechenden Schutz nach §15 (3) KSchG bis 6 Monate nach Verkündung des Ergebnisses.

Wahlhelfer sowie Kandidaten für den Wahlvorstand genießen keinen besonderen Kündigungsschutz. Also nicht vergessen sich selbst zu wählen.

C
celestro

14.08.2024 um 12:55 Uhr

Sind das einfach nur die 2 weiteren Initiatoren für die BR-Wahl?

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