Erstellt am 30.03.2010 um 21:23 Uhr von hundkatzemaus
@Retter
Schönen Gruß an deinen WV.
Er soll sich §6 nebst Kommentierung der WO zu Gemüte führen und den Anbieter nebst Referenten der sogenannten Schulung verklagen.
Erstellt am 30.03.2010 um 21:29 Uhr von ridgeback
Retter,
das geschulte Wissen war leider nicht kostenlos, dafür umonst.
Hinweise für den WV; Wahlanfechtung wegen Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften;
Zurückweisung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags durch Wahlvorstand (LAG Hamm, Beschluss v. 7.7.1976, 3 TaBV 20/76)
Durchführung der Wahl im vereinfachten Verfahren anstelle der erforderlichen regulären Wahl (BAG, Beschluss v. 19.11.2003, 7 ABR 24/03).
Erstellt am 30.03.2010 um 21:34 Uhr von ponii
*und wie ist nun eine Klärung möglich? *
könnte es sein, dass diese frage die dringendste war, ich meine, so rein praktisch??????
Erstellt am 30.03.2010 um 21:39 Uhr von ridgeback
ponii,
**könnte es sein, dass diese frage die dringendste war, ich meine, so rein praktisch??????**
Soll ich Dir meine Antwort, incl. Urteile, als Hörbuch schicken?
Erstellt am 30.03.2010 um 21:45 Uhr von ponii
ridgeback,
wenn du meinst, dass es retter ganz praktisch etwas nützt, wo er doch schrieb:
:::::Der Wahlvorstand besteht auf sein "geschultes Wissen":::::
dann gerne!
Erstellt am 30.03.2010 um 21:50 Uhr von ridgeback
ponii,
..und warum führst Du ihn nicht auf den rechten Weg???
Oder nur Klugscheisser??
Erstellt am 30.03.2010 um 22:02 Uhr von ponii
ridgeback,
hab ich behauptet, dass ich das kann??? vielleicht interessiert es mich auch???
Erstellt am 30.03.2010 um 22:08 Uhr von hundkatzemaus
Man sollte dem WV eine WO zur Verfügung stellen.
http://www.betriebsrat.com/downloads/01_brwahl/wahlordnung.pdf
Erstellt am 30.03.2010 um 22:10 Uhr von Retter
Danke an alle. Wir haben parallel mit Verdi Kontakt aufgenommen und die Antwort erhalten, das die Wahl abgebrochen werden muss, ansonsten ist sie anfechtbar. Mittlerweile wird der Vertreter des Wahlvorstandes vernünftig und entscheidet morgen, wie es weitergeht. Entweder Liste zulassen oder Wahl abrechen. Mfg Retter
Erstellt am 31.03.2010 um 08:24 Uhr von Tanzbär
Das wird aber lustig, wenn er die Liste zulassen will, denn dann sind alle bisher eingegangenen "Einzelmann-Listen" ebenfalls ordentliche Listen, so dass ihr dann reichlich Listen zur Wahl habt.
Es gibt nur eins: Wahlabbruch und vernünftig von vorne anfangen.