Hallo, wir sind eine Hilfsorganisation mit über 200 Mitarbeitern und nun stehen wieder BR-Wahlen an. Im Wahlausschreiben wird bekannt gegeben, das 9 Mitglieder zu wählen sind. Desweiteren steht geschrieben: "Pro Wahlvorschlag ist nur ein Kanditat möglich." Jetzt haben wir eine Liste mit 3 Kanditaten und 32 Untersützern eingereicht und wurden nun telefonisch informiert, das unsere Liste für ungültig erklärt wird. Der Wahlvorstand hätte beschlossen, das eine Personenwahl durchgeführt wird (9 Stimmen zur Wahl) und deshalb nur ein Kanditat je Liste möglich wäre. Nach unseren Verständnis der Wahlordnung ist es aber eine Listenwahl und wie ist nun eine Klärung möglich? Der Wahlvorstand besteht auf sein "geschultes Wissen". Mfg Retter