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Erneute Frage zur Betriebsratgründun - Ist eigentlich der Arbeitgeber dazu verpflichtet mir zur Betriebsrats-Planung im Vorfeld Informationen zu liefern?

T
Turboschnegge
Nov 2016 bearbeitet

Ist eigentlich der Arbeitgeber dazu verpflichtet mir zur Betriebsrats-Planung im Vorfeld Informationen zu liefern, z.B. ob und wie viele MA in der Gewerkschaft sind ? Oder wo bekomme ich diese Informationen sonst noch (Oder muss ich gar jeden der 293 MA fragen??)

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Community-Antworten (5)

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Lotte

26.11.2008 um 22:49 Uhr

Turboschnegge, würde mich an die zuständige Gewerkschaft wenden. Die wissen es, ob sie es Dir sagen weiß ich nicht, aber sicher nennen sie Dir einige, an die Du Dich wenden kannst. Der AG weiß wahrscheinlich nicht, wer in der Gewerkschaft ist.

DAH
Der alte Heini

27.11.2008 um 01:26 Uhr

Turboschnegge Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass der AG auf verlangen eines Mitarbeiters des Betriebes überhaupt Personaldaten nennen muss/darf. Ich glaube auch nicht, dass die Gewerkschaft dir Auskunft gibt. O.g. unterliegt dem Datenschutz. Du musst wohl jeden Mitarbeiter ansprechen.

P
pirat

27.11.2008 um 06:30 Uhr

@Turboschnegge, oftmal ist es von GEWmitgliedern selbst nicht erwünscht, dass der AG davon Kenntnis erhält....

T
Turboschnegge

27.11.2008 um 18:33 Uhr

Danke für eure Antworten, habe mit der Gewerkschaft gesprochen.. Datenschutz!!! Also keine Auskunft über Mitgliedschaften .. Muss im Betrieb bei Kollegen nachhaken...

L
Lotte

27.11.2008 um 18:58 Uhr

Turboschnegge, Du kannst auch in die Gewerkschaft eintreten und diese dann bitten, zu einer Mitgliederversammlung für Euren Betrieb einzuladen. Wenn die/der Gew SekräterIn Dich fragt was denn TOP sein soll: z.B. Mitgliederwerbung und Vertrauensleutewahl. Bei der Mitgliederversammlung hast Du nicht alle Gew Mitglieder beisammen, aber ein Anfang ist gemacht... Viel Glück!

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