betriebsratswahl.deSeminare

Wie muss man bei Kandidatenstreichung als WV vorgehen?

A
AO
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Jetzt muss ich auch mal nachfragen. Eigentlich ist eine ganz logische Antwort schon da. Doch beim "Draufrumkauen" bin ich mir da nicht so sicher!

Wir haben hier eine Liste (A), die hat zwei Bewerber. Einer der Bewerber kandidiert noch auf einer anderen Liste (Liste B). Die Aufforderung sich zu erklären ist raus. Angenommen er erklärt seine Bewerbung auf der Liste B aufrecht zu erhalten, dann wird er ja von uns auf der Liste A "gestrichen".

Der Listenvertreter bekommt über den neuen Umstand bescheid?

Was ist, wenn der zweite Kandidat nun auch noch auf diesem Wege von der Liste gestrichen werden muss, weil er seine Kandidatur nur für Liste C aufrechterhalten will?

Bekommt der Listenvertreter in diesem Falle auch "bescheid" oder gilt die Liste als erloschen?

Was ist mit den Listenunterstützern? Müssen wir die auch benachrichtigen, dass sie eine erneute Stützung vornehmen können?

Ich weiss ziehmlicher hickhack - aber was solls?

AO

2.60502

Community-Antworten (2)

N
Nenyah

30.03.2006 um 20:22 Uhr

Hallo AO,

Bei mehrfachen Kandidaturen immer den Listensprecher informieren, haben unseren Listensprecher auch zusätzlich informiert als zwei Kandidaten abgesprungen sind. Wenn ihm zwei Kandidaten verloren gehen, ist das einfach Pech und er wird sich wahrscheinlich selbst ein bißchen in Frage stellen müssen... Listenunterstützer müssen nur im Falle einer doppelten Stützunterschrift bzw. einer doppelten Unterstützung benachrichtigt werden und sich dann entscheiden.

Gruß Nenyah

A
AO

30.03.2006 um 21:46 Uhr

Ja das ist schon klar mit der Dopplung!

Wir werden den Listenvertreter informieren und dann sind wir auf der sicheren Seite!

Trotzdem Danke Nenyah!

AO

Ihre Antwort