Erstellt am 15.03.2016 um 13:08 Uhr von gironimo
Der Freistellungsanspruch ist nacht an die Amtsperiode gekoppelt. Werden mehr als 200 AN beschäftigt, entsteht der Anspruch aus dem § 38 BetrVG.
Erstellt am 15.03.2016 um 14:16 Uhr von Mattes
Es könnte vllt auch im Sommer 2017 zu Neuwahlen kommen, falls §13 Abs.2 Satz.1 zutrifft...
wie viele MA wart ihr den zur Neuwahl?
Erstellt am 15.03.2016 um 14:20 Uhr von Neugieriger
@Mattes, damals waren wir 165 MA.
Erstellt am 15.03.2016 um 14:28 Uhr von Mattes
Dann wird der Fall wohl nicht eintreten...