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Erneute Auszählung der Stimmen - Wie geht das ?

S
sunny
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, da bei uns das Wahlergebnis so knapp ausgegangen ist, dass nur eine Stimme fehlt um uns einen weiteren Sitz im BR zuzuschreiben, interressiert mich, wie kann ich eine erneute Zählung der abgegebenen Stimmen durchsetzen? Bitte um schnelle Nachricht.

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Community-Antworten (6)

FB
Frank B.

16.03.2006 um 10:55 Uhr

Nur durch Anfechtung beim Arbeitsgericht!

H
Heinz

16.03.2006 um 11:35 Uhr

die Sitze im Betriebsrat ergeben sich nicht aus dem Wahlergebnis, sondern aus der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer ( § 9 BtrVG), dann sind es aber immer 2 mehr. Da nützt auch keine Anfechtung. Arbeitnehmerzahl ermitteln und wenns so ist, ists so!!

FB
Frank B.

16.03.2006 um 12:00 Uhr

@ Heinz

Ich gehe von Listenwahl aus und eine Liste meint die eine fehlende Stimme in den Tiefen der Wahlurnen zu finden.

S
sunny

16.03.2006 um 12:14 Uhr

also erstmal vielen Dank für die rasche Antworten. Es ist tatsächlich so, dass wir wegen des so engen Ergebnisses einfach noch einmal auszählen lassen wollen. Währen der offiziellen Auszählung wurde sich schon einmal verzählt. - und dies ausgerechnet von dem Mitglied der Fraktion der den Sitz nun erhalten hat !? Für uns zählt - sicher ist sicher - wenns denn dann tatsächlich bei einer Stimme Unterschied bleibt, dann ist es eben so. In 4 Jahren gehts dann weiter. Gruss Sunny

FB
Frank B.

16.03.2006 um 14:31 Uhr

Tja sunny, wenn der Wahlvorstand dieses Ergebnis so festgestellt hat, kann man leider nicht viel machen ausser komplet anzufechten. Sicher, es ist immer bitter wenn´s an einer Stimme hängt und man sich viel vorgenommen hat.

FB
Frank B.

16.03.2006 um 14:36 Uhr

Allerdings muss ich noch hinzufügen, der WV übergibt die Wahlunterlagen ja dem neuen BR und meines Wissens gehören die Stimmzettel dazu. Ihr könnt ja dann nochmal nachzählen, dies kann euch auch die andere Fraktion nicht verwehren, da alle Dinge die dem BR angehen auch jedem Mitglied zugänglich sein müssen.

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