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Betriebsratswahl; bereits zurückgetretener BR bestellt kommissarisch den Wahlvorstand - Kann eine Wahl so durchgeführt werden?

Y
Yogi
Nov 2016 bearbeitet

Unser BR ist kpl. zurück getreten. Hinterher merkten sie,dass sie keinen Wahlvorstand bestimmt hatten. Nach ein paar Tagen (sie haben sich schlau gemacht ) sagten sie wären kommesarisch weiter im Amt und bestellten einen Wahlvorstand ( 3 Mitgl. und 3 ersatzmitgl. ) Als die 3 Mitgl. erfuhren was ihre Aufgabe ist , warfen sie das "Handtuch" die 3 Ersatzmitgl. führen nun die Wahl durch. Meine Meinung ist: eine Betriebsversammlung hätte den Wahlvorstand wählen müssen. Meine Frage: Kann eine Wahl so durchgeführt werden, oder muß ich beim Arbeitsgericht die Richtigkeit der BR-Wahl überprüfen lassen ? Tschüss von Yogi

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Community-Antworten (2)

I
Immie

16.10.2008 um 00:40 Uhr

@Yogi Das ist so schon korrekt. Der BR muss die Geschäfte sogar bis zur Wahl weiterführen. Und dafür , was bei euch mit dem Wahlvorstand geschehen ist , sind Ersatzmitgl. doch gedacht. Wüsste nicht was du da überprüfen lassen willst. Was du "meinst" ist nur interessant wenn es keinen BR gibt.

DAH
Der alte Heini

16.10.2008 um 01:46 Uhr

Yogi Dann gehe zum Arbeitsgericht und lasse die Wahl überprüfen. Viel Spaß.

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