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Vorschriften zur Wahl in den Betriebsrat - Assistentin der Geschäftsführung im Wahlvorstand?

G
GLO
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin Assistentin der Geschäftsführung und wurde von den Mitarbeitern zur Wahl in den Betriebsrat aufgestellt. Frage: Gibt es Vorschriften / Einwände / Festlegungen, die dagegen sprechen? (z.B. Interessenkonflikt zwischen AN und AG)

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Community-Antworten (4)

P
packer

06.08.2008 um 17:15 Uhr

moin GLO,

ich nehme mal an, daß du keine leitende angestellte bist, also hast du die möglichkeit zum BR gewählt zu werden.

ob es hier einen interessenskonflikt gibt, musst du selber entscheiden.

ich spinn mal rum:

du wirst aber im schlechtesten falle von der GL unter druck gesetzt ihre interessen im BR warzunehmen.

du musst über eigenhändig entworfene anhörungen und stellenausschreibungen ALS br negativ entscheiden.

du müsstest im monatsgespräch deinem chef unangenehme dinge präsentieren.

dein chef ist vollprofi, d.h. er kann dein amt als BR von deiner Tätigkeit als assistentin trennen.

du hast eine begabung zur leichten schizophrenie.

deine BR kollegenInnen vertrauen dir nicht.

dein AG vertraut dir nicht mehr.

du spielst nicht so wie es verlangt wird und wirst versetzt.

dein chef baut mist und du weisst nicht ob du loyal sein sollst oder ein korrekter BR.

wie gesagt, nur gesponnen. es kann natürlich auch positive aspekte haben, aber im allgemeinen halte ich das ganze für sehr problematisch. es kommt halt drauf an, ob du dich der sache gewachsen fühlst und ob du für die belegschaft was erreichen kannst und willst.

lieben gruß vom packer

B
betriebsratten

06.08.2008 um 18:04 Uhr

Rein juristisch, so lange du dem BetrVG unterliegst und keine leitende Angestellte bist-kein Problem Rein Praktisch sehe ich NUR Probleme...sorry, aber ist so

L
Lisaa

06.08.2008 um 19:28 Uhr

Hallo, ich kann dazu aus eigener Erfahrung berichten: bin selbst in Führungsposition (nicht leitend) tätig und stellv. BR-Vorsitzende. Allerdings war ich schon jahrelang im BR, als ich die Führungsaufgabe übernommen habe. Es ist tatsächlich mit vielen Problemen belegt: der Chef (meiner jedenfalls) kann nicht zwischen Br und Position trennen. Immer wieder gibt es Ärger, weil er bei Arbeitsbesprechungen BR Themen anspricht und mit mir allein besprechen will. Wenn ich als BR-Mitglied an z. B. Mitarbeitergesprächen teilnehme, versucht er entweder auf meine Führungsrolle anzuspielen oder es gibt im Nachhinein Stress, weil ich die AN-Position vertreten habe. Außerdem gibt es natürlich immer nervige Ansagen, weil die BR-Arbeit die so kostbare Zeit der orginären Position schmälert...... Also, man braucht schon gute Nerven und ein starkes Rückrad, um dies auszuhalten! Andererseits kann man auch viel positiv bewegen: plötzlich wird der BR doch mal recht- und frühzeitig in Themen eingebunden, weil ich von diesen durch meine orginäre Arbeit Kenntnis habe und - habe ja nur einen Kopf - deshalb auch als BR-Mitglied weiß, dass was geplant ist. "Sauereien" gegenüber Mitarbeitern sind deutlich seltener geworden, da ich in diese ja frühzeitig eingebunden wäre und mit dem BR gegensteuern konnte/könnte. Und das gegenseitige Verstehen ist mit der Zeit besser geworden, ich konnte dem BR die Haltung des AG besser erläutern, da ich in viele Planungsprozessen eingebunden bin und dem AG auch mal (natürlich mit vorheriger Absprache im BR!!!) hilfreiche Tipps geben, was er tun muss, damit der BR Maßnahmen zustimmt. Lustig (?) ist es, wenn ich als Vorgesetzte z. B. Überstunden für mein Team beantragt habe (...immerhin wurden endlich mal Überstunden beantragt...) und dann im BR, als BR-Mitglied, dagegen gestimmt habe, weil z. B. zeitgleich befristete Verträge auslaufen sollten.... Da kommt man sich schon ein bißchen schizo vor, aber wenn man weiß wo das Herz schlägt, geht auch das. Nette Anekdote war als eine Mitarbeiterin, der ich eine Abmahnung verpassen musste sich danach an mich gewendet hat als BR mit der Bitte ihr zu helfen....OK, der Kollegin habe ich dann empfohlen sich doch mit einem anderen BR-Mitglied zu unterhalten :o)) Also - wie auch immer Du Dich entscheidest: viel Erfolg!

P
Peanuts

06.08.2008 um 21:16 Uhr

"... und wurde von den Mitarbeitern zur Wahl in den Betriebsrat aufgestellt."

Seit wann wird man zur Wahl in den Betriebsrat aufgestellt? Das sollte eine eigenverantwortliche und bewusste Entscheidung sein!

Da Du Deine KollegInnen als "Mitarbeiter" siehst, sehe ich gewisse Schwierigkeiten, Deine Funktion als Assistentin der GF und Betriebsratsmitglied voneinander trennen zu können.

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