Erstellt am 20.04.2022 um 12:12 Uhr von celestro
so rechtzeitig, das die Leute vernünftig Zeit zum Überlegen und zurücksenden haben. Eine genaue Frist gibt es im Gesetz glaube ich nicht.
Erstellt am 20.04.2022 um 12:12 Uhr von Enigmathika
Für die Wahlvorschläge gilt die Frist, dass sie (spätestens) eine Woche vor der Wahl veröffentlicht werden müssen. Da man die Briefwahlunterlagen schlecht vor Veröffentlichung der Vorschlaglisten versenden kann, ist es mE naheliegend, dass auch hier die Frist von einer Woche vor der Wahl gilt.
Erstellt am 20.04.2022 um 12:16 Uhr von celestro
"Da man die Briefwahlunterlagen schlecht vor Veröffentlichung der Vorschlaglisten versenden kann,"
und ob das geht ... man muss es nur einfach tun.
Erstellt am 20.04.2022 um 12:22 Uhr von Relfe
was haben die Osterferien für einen Einfluss darauf, wann die Briefwahlunterlagen verschickt werden müssen oder wann die ankommen?
Der Postweg ändert sich dadurch nicht und die Zustellung auch nicht.
mMn sind Osterferien irrelevant für die Wahl, weil für den Empfang ist der Empfänger verantwortlich und wenn der in Urlaub fährt - pP (persönliches Pech)
das könnte sicher Stimmen kosten, halt nur die Frage dem TE oder seiner Konkurrenz? das weiß man ja nicht vorher wer die Unterlagen zurückschickt und wer nicht oder nicht rechtzeitig.
Erstellt am 20.04.2022 um 12:26 Uhr von celestro
"weil für den Empfang ist der Empfänger verantwortlich und wenn der in Urlaub fährt - pP (persönliches Pech)"
Jein!
Aus dem Startpost:
"Wir wählen am 27.4., in nicht mal einer Woche, und einige Wählende haben noch keine Unterlagen erhalten."
das liegt wohl kaum in der Verantwortlichkeit des Empfängers. Ansonsten ist eine Woche normalerweise noch genug Zeit, die Unterlagen zurückzusenden. Eine Anfechtbarkeit kann ich ehrlich gesagt nicht erkennen. Es wurde ja anscheinend schon versendet und wohl auch "ausreichend früh".
Erstellt am 20.04.2022 um 13:08 Uhr von xyz68
Also der 27.04. ist genau in einer Woche, zumindest nach meinem Kalender. Falls der Wahlvorstand die Unterlagen gestern zur Post gebracht hat, trudeln sie heute oder morgen ein. Also noch im zeitlichem Rahmen. Dazu kommt die Frage der Fragen: wer bekommt denn alles Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt und wer musste diese erst anfordern?
Wenn ich unbedingt wählen möchte und nicht grade in Quarantäne bin, findet sich auch ein Weg.
Erstellt am 20.04.2022 um 13:13 Uhr von Relfe
Jein! zurück :-)
Aus dem Startpost:
"Wir wählen am 27.4., in nicht mal einer Woche, und einige Wählende haben noch keine Unterlagen erhalten."
hatte ich gelesen, aber der WV ist nur für das rechtzeitige Versenden verantwortlich unter Annahme der üblichen Postlaufzeiten.
Warum die Unterlagen noch nicht beim Empfänger sind, kann ich nicht beurteilen (Post hat falsch zugestellt? nicht zugestellt? hat zugestellt, aber z.B. von Partner angenommen und "verlegt", Empfänger hat besondere Post Lagerung vereinbahrt, Nachsendeantrag zum Urlaubsort, etc .pp). Das weiß man ja alles nicht.
Ich tippe auf: Post kommt noch, nur 2-5 Tage später evt. mit Hinweis: konnte nicht zugestellt werden :-)
Solange der WV belegen kann, die Unterlagen ausreichend früh vor der Wahl verschickt an die korrekte Adresse zu haben, lässt sich daraus kein Anfechtungsgrund konstruieren, auf den Empfang hat er nun mal keinen Einfluß.
Im Zweifel muss der Briefwähler dann eben doch vor-Ort wählen, wenn die Unterlagen noch nicht angekommen sind.
Erstellt am 20.04.2022 um 13:23 Uhr von Enigmathika
"...und ob das geht ... man muss es nur einfach tun."
Okay. Ich habe in der Schulung gelernt, dass das gleichzeitig zu erfolgen hat.