Muss der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen bei der öffentlichen Auszählung erst öffnen ( zugeklebte braune Umschläge, Bescheinigung und die kl. Umschläge mit Stimmzettelinhalt ) oder kann er dass machen wenn er gerade lustig ist? Die Stimmzettel waren (lt. altem BRV) schon in der Wahlurne drin und der Schlüssel hing den ganzen Tag an der Urne! Jeder konnte sich also bedienen wie er wollte. Unser alter BRV hat die Wahl wieder gewonnen, obwohl alle ihn weghaben wollten. Wie bitteschönn soll, dass den gehen? Danke für eure Antworten.
misslondra