Erstellt am 29.04.2006 um 09:58 Uhr von p.g.
Die Briefwahlunterlagen werden erst unmittelbar vor Ende der Wahl geöffnet.
Die persönliche Erklärung überprüft und der Briefwähler auf der Wählerliste vermerkt. Der Stimmzettelumschlag wird dann in die Urne geworfen.
Während der Wahl haben stets 2 Wahlvorstände die Wahl zu überwachen.
Der Schlüssel für die Urne hat bestimmt nicht neben dem Schloss zu hängen.
Erstellt am 29.04.2006 um 10:14 Uhr von Fayence
misslondra,
wenn Euer WV die Briefwahlunterlagen in nicht öffentlicher Sitzung und nicht unmittelbar vor Ende der Stimmabgabe geöffnet hat, ist die Wahl ohne wenn und aber anfechtbar.
Diese Wahl wird jedes Gericht zumindest als unwirksam einstufen!
Diese Antwort hättest Du schon einige Threads früher haben können. Es ist doch immer wieder hilfreich, wenn Fragen aufgrund von Tatsachen gestellt werden.
Gruß
Fayence