Erstellt am 04.04.2006 um 09:51 Uhr von merlin
Unmittelbar vor dem Ende der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand die Freiumschläge der Briefwahl, kontrolliert, daß der Wähler nicht schon persönlich gewählt hat, schaut, daß die Erklärung über die schriftliche Stimmabgabe unterschrieben ist, und wirft dann, wenn die Briefwahl gültig ist, den Wahlumschlag in die Wahlurne zu den übrigen Umschlägen.
Gruß, Merlin