Neuwahl des BR - Können Mitarbeiter dies verlangen?
Hallo, ich hätte da mal eine Frage! Unsere MA haben Ihren Unmut gegenüber dem Betriebsrat geäusert, da er nicht für die MA einsteht und sich nicht um Angelegenheiten seitens der MA kümmert. Können die MA eine Neuwahl fordern? MFG
Mike
Community-Antworten (1)
10.07.2008 um 13:23 Uhr
Moin angeldirein, § 23 Abs.1 BetrVG sagt: Verletzung gesetzlicher Pflichten Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer können beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Die Meßlatte hierfür ist aber recht hoch.
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