Erstellt am 18.12.2019 um 10:49 Uhr von Kjarrigan
Von der Wahlliste wird man nicht gestrichen.
Wenn man nun gewählt wird, kann der "Gewählte" die Wahl nicht annehmen.
Erstellt am 18.12.2019 um 11:05 Uhr von celestro
und um das nochmal klar zu machen.... wurde die Liste eingereicht, dann ist ein "Rücktritt" nicht möglich und der WV muss die Wahl so durchführen. Das wäre dann völlig korrekt gelaufen.
Aber wieso stehen denn Kandidaten auf den Wahlvorschlägen, die dann plötzlich doch nicht mehr wollen?
Erstellt am 18.12.2019 um 11:09 Uhr von Aretemis
Die Mitarbeiter haben sich per E-Mail, an den Betriebsrat, mit den Worten: „Das sie nicht an der Wahl teilnehmen möchten und das sie bitte von der Wahlliste heruntergenommen werden.“ gemeldet und das ca. 3 Wochen vor der eigentlichen Wahl.
Also sollte das doch ausreichend sein, weil diese Kollegen von dem Listeneröffner nicht richtig informiert worden sind, was das Ganze angeht, diese ist auch dem Betriebsrat mitgeteilt worden.
Erstellt am 18.12.2019 um 11:20 Uhr von celestro
"Also sollte das doch ausreichend sein, weil diese Kollegen von dem Listeneröffner nicht richtig informiert worden sind, was das Ganze angeht, diese ist auch dem Betriebsrat mitgeteilt worden."
Wie schon erwähnt ... ist die Liste eingereicht, dann kann man nicht mehr zurückziehen. Das die Kollegen falsch informiert wurden, spielt keine Rolle. Sie können in der 3 Tage-Frist zur Annahme der Wahl erklären, das Sie das nicht wollen. Dann sind Sie raus!
Erstellt am 18.12.2019 um 11:34 Uhr von takkus
Der Betriebsrat hat mit der Wahl Garnichts zu tun. Sollte die 3- Tage- Frist zur Ablehnung der Wahl bereits verstrichen sein, können sie ihr Mandat aber immernoch niederlegen.
Erstellt am 18.12.2019 um 13:24 Uhr von Krambambuli
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