Wählbarkeit BR
Kann ein BR gewählt werden, wenn die AN noch keine 6 Monate für das Unternehmen tätig sind? Wie sieht es mit übernommene Kollegen aus? Also, Betrieb macht zu und Kollegen werden für mind. 1 Jahr vom neuen AG übernommen.
Community-Antworten (1)
16.05.2008 um 15:31 Uhr
@ Figur imho...... zu 1., die Regularien der Wählbarkeit findest du bei google,oder Wiki, oder der GEW, oder Obi....... zu 2., redest du über eine Betriebsübernahme.... §613a BGB ? etwas mehr an Info´s wäre nicht schlecht.......sorry, meine Kristalkugel wurde mir geentert.
Verwandte Themen
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Wählbarkeit zum BR - ist die bei einem Mitglied der GL gegeben?
ÄlterÍst ein Mitglied der Geschäftsleitung ( Bereichsleitung ) wählbar ? Rein rechtlich hat auch er einen ausgehandelten Arbeitsvertrag ist also auch Arbeitnehmer???? Er besitzt Prokura ist aber nicht all
Wählbarkeit/Umschüler - besitzen diese Personen ein Wahlrecht?
ÄlterHallo, sind Umschüler, die ein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis mit dem Arbeitgeber haben und auch schon 10 Jahre im Betrieb gearbeitet haben, wählbar? Nach meiner Auffassung sind sie es, allerdings gi
Wählbarkeit - wie lange muss jemand im Unternehmen sein ?
ÄlterNachdem ich hier mir nun einige Beiträge mal durchgelesen habe, möchte ich auch mal eine Frage stellen und bin gespannt auf die Antworten. Mitarbeiter (ehem. BR Vorsitzender) hatte zum 30.09.05 gekü
Wählbarkeit von Mitarbeitern
ÄlterHallo hab mal eine Frage zur wählbarkeit von Mitarbeitern bei der Betriebsratswahl. Gem. §8 BetrVG sind nur Mitarbeiter wählbar, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Wird dieser Zeitra