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Rechtstaat - Kündigung (aus betrieblichen Grunden) wegen Aushang zur Bestellung Wahlvorstand?

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februar_paulo
Nov 2016 bearbeitet

Schon am 1. Tag nach die Bestellung eines Wahlvorstands (Einladung bzw. Bekanntmachung waren im Betrieb Ausgehängt und von 3 Personen Unterzeichnet) hat der Schef zwei der drei Arbeitnehmer "überzeugt" auf weitere Handlung zu verzichten und ich bekamm eine Kundigung (aus Betrieblichen Grunden ;-) ) Komentar erwünscht :-) lg paulo

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Community-Antworten (4)

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Lotte

02.05.2008 um 20:49 Uhr

paulo, wurde denn eine Sozialauswahl gemacht? Warst Du der dritte im Bunde (WV)? Solltest schnellstmöglichst Kündigungsschutzklage einreichen.

S
Sonneschein

02.05.2008 um 23:24 Uhr

Hallo , ich bin auch der Meinung, dass du so schnell Klagen solltest und zieh das weiter durch. Schlag dich auch selber weiter vor als Br- mitglied, denn würst du sehn ob deine Kollegen hinter dir stehen. Und ich glaub die wirst du haben , wenn von den anderen beide nichts weiter kommt. Viel Glück

T
theodor

03.05.2008 um 17:23 Uhr

Hallo februar-paulo, erstens läuft die Klagefrist von 3 Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem du die Kündigung in der Hand hattest, zweitens bist du gemäß § 15 III KSchG ab der Bestellung zum Wahlvorstand bis 6 Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses fristgemäß nicht kündbar. Eine fristlose betriebsbedingte Kündigung habe ich noch nie gesehen. Also ab zum Anwalt!

P
pirat

03.05.2008 um 17:33 Uhr

@theodor ...Eine fristlose betriebsbedingte Kündigung habe .....sorry, ich auch nicht! Wo steht das?

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