Betriebsratsauflösung - muss es öffentlich bekannt gemacht weden?
Hallo, in unserem Betrieb sind von 5 BR-Mitgliedern 3 aus dem Unternehmen ausgeschieden( darunter der 1. Vorsitzende)und es gab bislang keine Öffentliche Bekanntmachung, dass der Betriebsrat aufgelöst wurde. Meine Frage, muss es Öffentlich Bekannt gemacht weden, wenn sich der Betriebsrat auflöst und wie sieht es mit Beschlüssen und Zustimmungen aus, die vor Betriebsratsauflösungen schriftlich entschieden wurden, hat AG das Recht diese zu ändern oder für nichtig zu erklären?????
Grüße an alle
Community-Antworten (3)
01.05.2008 um 20:01 Uhr
@Erbsle, wenn aus eurem 5er BR 3 aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, wird das Gremium mit Ersatzmitgliedern aufgefüllt. Also keine Auflösung! Sollten keine Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen, müsst ihr Neuwahlen einleiten! Bis der neue BR steht, ändert sich nicht's an der Geschäftsführung! Die 2 übrig gebliebenen BR'ler machen weiter!
02.05.2008 um 00:38 Uhr
Neue Betriebsratswahlen sind nicht geplant und es scheint, dass sich der Betriebsrat von ganz alleine aufgelöst hat, geht das überhaupt? Und muss eine auflösung des BR nicht öffentlich bekannt gegeben werden, damit die BR auflösung Rechtskräftig ist?
02.05.2008 um 01:35 Uhr
Mona-Lisa hat die Frage schon beantwortet. Wenn der Betriebsrat nicht kollektiv zurückgetreten ist, ist er nicht "aufgelöst". Die beiden Übriggebliebenen sind noch im Amt und müssen unverzüglich Neuwahlen einleiten. Wenn sie das nicht tun und auch sonst völlig untätig sind, liegt eine Pflichtverletzung vor, gegen die gerichtlich vorgegangen werden kann. Auch für den Arbeitgeber ist es nicht ohne Bedeutung, daß der Betriebsrat noch existiert.
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