Betriebsratsauflösung - Neuwahlen erforderlich wenn nur noch 6 statt 7 Mitgliedern?
Ein etwas grösseres Problem! Wir sind ein BR von 7 Personen, davon ist eine Person seit ca. einem Jahr im Krankenstand. Unser Vorsitzender ist vor kurzer Zeit leider verstorben. Ersatzmitglieder sind bereits alle ausgeschöpft. Wir wären also dauerhaft immer nur 6 Mitglieder im BR. Wir müssen einen neuen Betriebsratsvorsitzenden wählen, doch das geht nur wenn alle Mitglieder vollständig anwesend sind. Das ist aber nicht mehr möglich! Wie sollen wir uns verhalten, sind Neuwahlen erforderlich? dürfen wir überhaupt noch als BR [ohne einen Vorsitzenden] Entscheidungen über Einstellungen und Betriebsvereinbarungen treffen.
Community-Antworten (4)
31.07.2008 um 13:48 Uhr
@transport,
ihr solltet sofort einen neuen BRV wählen um handlungsfähig zu sein. Dazu müsst ihr auch nur beschlussfähig sein.
31.07.2008 um 13:54 Uhr
@transport, euer Stellvertreter übernimmt - bis ein neuer BRV - gewählt ist, dessen Vertretung! Das sollte aber flott passieren! Eure nächste Aufgabe wird sein, Neuwahlen einzuleiten. § 13 BetrVG (Sinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder)
bis das neue Gremium steht, seid ihr voll beschlussfähig!
Nachtrag......... :-) wie heisst es immer so schön? Wer lesen kann hat einen klaren Vorteil!
ihr seid ja nach wie vor 7 BR's! Neuwahlen sind demnach vorerst nicht nötig, aber der kranke Kollege kann - wenn er will und seine Gesundung nicht beeinträchtigt wird - jederzeit an euren Sitzungen teilnehmen.
31.07.2008 um 16:35 Uhr
Danke für ALLES, uns war es wichtig damit wir nichts falsch machen
01.08.2008 um 14:33 Uhr
Content of message: Senso: "Rechnungsstellung ist zurzeit durch anderen Benutzer gesperrt" (nach Klick auf RAB neu)
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