unser Betriebsrat bestand aus 5 Mitgliedern ohne Nachrücker. Zum 01.09. hat ein Mitglied gekündigt, das heißt es werden Neuwahlen nötig. Wenn ich das richtig verstehe können die vebliebenen Betriebsratmietglieder einen neuen Wahlvorstand bestellen oder muß dazu zwingend eine Betriebsversammlung statt finden, in dessen Rahmen ein Wahlvorstand gewählt wird?