Hat der Wirtschaftsausschuss über §106 grundsätzlich, nur unter bestimmten Umständen oder generell nie das Recht zur Einsichtnahme in den Mietvertrag des Firmengebäudes?

Im Seminar wurde vom Referenten vermittelt, dass der WA das Recht auf Einsicht in alle Dienstleisterverträge und auch den Mietvertrag hat. Wir sind aber nicht näher darauf eingegangen. Dies sieht der Arbeitgeber allerdings ganz anders.

Da wir noch ein recht junger BR und WA sind, würde ich mich über hilfreiche Aussagen hierzu freuen.

Vielen Dank im Voraus.