Erstellt am 08.04.2008 um 13:21 Uhr von Mona-Lisa
@Betriebsrat,
kommt drauf an, welche Art von Chef du meinst...........
Erstellt am 08.04.2008 um 15:10 Uhr von Efaienaerbeer
Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Chef" den Geschäftsführer einer GmbH oder den Inhaber einer Personengesellschft meinst. Dann: Nein, er darf nicht mitwählen. Und seine engsten Verwandten, die mit ihm im Haus wohnen übrigens auch nicht (Ist bei Familienbetrieben oft relevant).
§ 7 BetrVG: wahlberechtigt sind Arbeitnehmer
§ 5 Abs. 2 BetrVG: keine Arbeitnehmer sind: Nr. 1: gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, Nr. 2: vertretungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft, Nr. 5: Ehegatten, Verwandte ersten Grades in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber
Erstellt am 08.04.2008 um 21:19 Uhr von DonJohnson
"Och männo, warum darf mein Chef, der, der über allen steht mich nicht wählen...? Ich werde auch bestimmt alles so machen wie er es will - EHRLICH, VERSPROCHEN!!! Und versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen!!! Sonst kommen doch die Ideoten dran! Die die wollen, dass mein Chef nicht genug verdient, die, die wollen dass Arbeitszeitgesetze eingehalten werden! Und stellt euch vor, die wollen sogar Geld für die Arbeit!!! Ist das noch zu glauben? Die sollen doch froh sein dass sie arbeiten dürfen!!!! Und mein Chef ist doch soooooooo lieb, der gibt jeden für jede Stunde 3,50€ - das ist doch fair!!! Und wißt ihr, wir brauchen nur jeden 2. Sonntag arbeiten ohne Lohnausgleich!!! Ich mag meinen Chef - letztens durfte ich ihm zuwinken, als er mit seinem Ferrari um 15 Uhr aus der Firma weg fuhr, ist der nicht lieb? ....
ACHTUNG!!!!! SATIRE!!!!! NICHT ERNST GEMEINT!!!!!
Erstellt am 08.04.2008 um 21:35 Uhr von BRV4U
Hallo Sonny Crocket,
kennst Du Dieter Nuhr ? Von ihm stammt folgender Spruch:
"Je grösser der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl"
(Wieso ist mir nur dieser Spruch gerade eingefallen ?)
Erstellt am 08.04.2008 um 21:43 Uhr von DonJohnson
Oh schlaue Antwort von dir - aber das sind sie ja immer, oder? Was sagst du denn zum Thema? wo lag ich falsch? Sag es oder schweige!!!
Erstellt am 08.04.2008 um 21:56 Uhr von pirat
Ahoi, BRV4U
DJ schrieb doch......ACHTUNG!!!!! SATIRE!!!!! NICHT ERNST GEMEINT!!!!!....ich fand es gut!
Was ist denn?
Satire.... nichts anderes!
Aktuelle Geschehen, betrachtet.. unter einem einem sehr kritischen, Gesichtspunkt!
Erstellt am 08.04.2008 um 22:15 Uhr von DonJohnson
Ja danke, pirat! Diese SATIRE brachte ich aufgrund der Frage! Hmmm, welche Antwort als die hätte ich sonst bringen können? Mir fiel echt darauf ncihts ein! Kann aber jetzt sagen was ich davon halte (auch wenn cih besser bei der Satire bleiben sollte - lach). Ich denke ein BRM sollte wissen wo er steht. Und das ist auf der Seite des AN und nciht des AG! Wurden wir nciht gerade aus diesem Grund mit den Rechten versehen? Einen Gegenpol zum AG darstellen zu können? Sein Direktionsrecht geht schon weit genug, und die Sklaverei ist zum Glück abgeschafft! Frondienste brauchen wir seit dem Mittelalter auch nciht mehr verrichten! Nunja, dennoch war die Frage berechtigt, darf der AG wählen - berechtigt für den, der sich nicht im BetrVG versucht macht zu erkundigen. Was sagt UNSER Gesetz dazu? und das BetrVG ist UNSER Gesetz! Das ist das Mittel, was uns Hilft unsere Rechte durchzusetzen!
Erstellt am 08.04.2008 um 23:05 Uhr von BRV4U
Sorry, es steht zwar SATIRE drauf aber es ist eindeutig IRONIE drin. Jemandem aufgefallen? Und vom Thema her kolossal vorbeigeschlittert. Und manchmal ist keine Antwort besser als....
"Wenn die Sonne der Weisheit besonders tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten....."
(Wieso ist mir nur jetzt dieser Spruch dazu eingefallen.....?)
Ein Schelm, der Böses dabei denkt !
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@Betriebsrat
Um deine Frage mal nebenbei zu beantworten:
Wahlberechtigt ist ein leitender Angestellter nicht, und ob das dein Chef ist geht aus deinem Schreiben nicht hervor.
Hier die Begriffsdefinition:
"Nach § 5 Abs. 3 BetrVG ist leitender Angestellter wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1. zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist,
Der leitende Angestellte muss selbständig über Einstellungen und Entlassungen befinden können. Er darf nicht von z.B. übergeordneten Stellen und ihrer Zustimmung abhängig sein. Nur Einstellungs- oder Kündigungsbefugnisse reichen ebenfalls nicht aus. Beide Merkmale müssen erfüllt sein.
oder
2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist,
Generalvollmacht nach § 105. Abs. 1 Aktiengesetz wird Personen erteilt, die zur Führung des gesamten Geschäftsbetriebs oder wesentlicher Teile berechtigt sein sollen. Die Erteilung der Prokura (Handelsgesetzbuch) ist zum Handelsregister anzumelden und dort einzutragen. Entscheidend ist auch wie sich die mit der Prokura erteilten Aufgaben im Innen- und Außenverhältnis darstellen.
Die Erteilung einer Handlungsvollmacht reicht nicht aus.
oder
3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere auf Grund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
Hierbei handelt es sich um Personen deren Erfahrungen und Kenntnisse für den Betrieb oder das Unternehmen so bedeutend sind, dass ein wesentlicher Bereich unternehmerischer Gesamtaufgaben erfüllt werden kann.
In diesem Rahmen treffen die leitenden Angestellten entweder selbst unternehmerische Entscheidungen oder können sie maßgeblich beeinflussen. Es muss eine gewisse Selbstbestimmtheit des leitenden Angestellten in Ausübung seiner Tätigkeit erkennbar sein."
Und wenn dein Chef keine dieser Kriterien erfüllt, darf er am Wahltag auch einen Zettel abgeben.
Erstellt am 08.04.2008 um 23:18 Uhr von DonJohnson
Na, ist denn eine Satire nciht immer auch ein wenig ironisch?
Ich sag jetzt mal, der User stellte die Frage als "Betriebsrat" wer klärt denn wer den BR wählt? Der BR? Ok, stellen wir uns vor es sind Neuwahlen da, warum auch immer - und der Wahlvorstand sollte den Chef (wie ich es heraus las - obersten Big Boss - halt Chef von allem) zur Wahl zulassen... Ich denke, dann ist meine Satire wegen der Ironie gut am Platze! Wenn ich jetzt ironisch wäre, würde ich fragen: "ja, warum denn nur..." Die Antwort weiß doch eigentlich jeder hier. Da ich nciht ironisch sein will, verkneife ich mir zu geben.
Pirat schrieb: "Satire.... nichts anderes!
Aktuelle Geschehen, betrachtet.. unter einem einem sehr kritischen, Gesichtspunkt!" ich füge hinzu: mit Ironie - sonst wäre es ein kritischer Beitrag und keine Satire!!!
Sorry, meine Meinung