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Darf unsere Geschäftsführerin den Betriebsrat mitwählen?

K
Kind
Nov 2016 bearbeitet

Darf eine Geschäftsführerin, die in arbeitsrechtlicher Hinsicht Vorgesetzte der Mitarbeiterinnen ist , aber nicht Personal Einstellen und Kündigen ( dies obliegt dem Vorstand) darf, einen Betriebsrat mitwählen , oder nicht?

6.00903

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

25.09.2007 um 21:31 Uhr

@Kind, sie darf!

H
HF

26.09.2007 um 10:17 Uhr

nein darf sie nicht.

§ 5 BetrVG Abs. 2

"Als AN im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht:

..soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind...."

dadurch wird sie als leitende Angestellte deklariert.

Fitting (23. Auflg.) § 5 BetrVG Rn 11 ff

"Die NichtArbN und die leitenden Ang. besitzen weder das Wahlrecht noch die Wählbarkeit zum BR. ...."

P
Peanuts

26.09.2007 um 10:32 Uhr

"..soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind...."

Diese Personen werden im Abs. 2 NICHT als leitende Angestellte deklariert...

Warum hat sich der Gesetzgeber nur so viel Mühe mit den Absätzen 3 und 4 gegeben?

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