Darf eine stellvertretende Geschäftsführerin im Wahlvorstand sein?
Hallo Darf eine stellvertretende Geschäftsführerin im Wahlvorstand sein? Wir sind eigentlich zu dritt , und eine Kollegin die als Ersatz da war , ist leider länger erkrankt , und da hat der Betriebsrat jemanden zum Nachrücken gewählt , und das ist unsere Stellvertretene Geschäftsführerin.Da unsere 3 . Kollegin nun auch erkrankt ist , würde das heißen wir müssen die Wahl mit der Geschäftsführerin vorbereiten. Ist das Rechtens? Würde mich freuen wenn jemand helfen kann.
Community-Antworten (3)
13.01.2010 um 20:16 Uhr
@cooper, mit großer Wahrscheinlichkeit ist dies nicht rechtens. Guck die mal im BetrVG §5 (2) an.
Mit kollegialen Grüßen
13.01.2010 um 20:30 Uhr
BetrVG §16 Fitting Kommentar Rn. 21: Nur wahlberechtigte AN können in den Wahlvorstand bestellt werden.
13.01.2010 um 20:46 Uhr
Das habe ich mir ja fast gedacht.Ich muss dazu sagen , das wir das zum 1. mal machen ,und von daher noch sehr frisch sind , da unser Seminar auch erst am 21. 01. ist , aber das ist ja gut zu wissen. Wie gehen wir da jetzt am besten vor?Zum Betriebsrat gehen und den § vorlegen?Die müssen ja dann sicher einen neuen AN bestellen oder? Gruß Cooper
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