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BR-Vorsitzender und Vertreter haben gekündigt, BR Neuwahl

S
Sven.
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen? Der BR-Vorsitzender und Vertreter haben gekündigt, wir haben nur noch ein ersatzmitglied also sind wir zu zweit.

Es müssen ja Neuwahlen stattfinden wie lange haben wir Zeit dafür? Können wir zu zweit weiter machen? Habe wir alle Rechte & Pflichten als BR? Es ist ca. 5 Monate hier.

Danke Euch im Voraus.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

10.10.2019 um 12:58 Uhr

"wie lange haben wir Zeit dafür?"

Es müssen "so schnell wie möglich" Neuwahlen eingeleitet werden.

"Können wir zu zweit weiter machen? Habe wir alle Rechte & Pflichten als BR?"

JA!

"Es ist ca. 5 Monate hier."

Falls Du damit sagen willst, die Kündigung von BRV und BRVS seien schon 5 Monate her, dann kann ich nur sagen: "Au weia!"

E
esci

10.10.2019 um 13:03 Uhr

Das verstehe ich nicht so ganz. Ihr habt seit zwei Monaten keinen Vorsitzenden und Stelli mehr? Und jetzt fragt ihr euch, ob ihr so weiter machen könnt? Was ist denn in diesen 5 Monaten passiert? Habt ihr einen neuen Vorsitzenden gewählt? Also... Die Neuwahl des Betriebsrats ist laut § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG dann erforderlich, wenn die Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach dem Aufrücken der zur Verfügung stehenden Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist. Müssen in Ihrem Betrieb Neuwahlen durchgeführt werden, hat zunächst der alte Betriebsrat den Wahlvorstand zu bestellen und vorläufig seine Geschäfte fortzuführen. Kommt er dieser Aufgabe nicht nach, setzt nach § 16 Abs. 3 BetrVG der Gesamtbetriebsrat den Wahlvorstand ein. Der Wahlvorstand hat die Neuwahlen mit dem Aushang des Wahlausschreibens einzuleiten. Der neu gewählte Betriebsrat bleibt schließlich bis zum Zeitpunkt der nächsten regulären Wahl im Amt. Würde die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrat unter einem Jahr betragen, bis die nächsten regulären Wahlen stattfinden, bleibt der Betriebsrat im Amt und es wird erst zum übernächsten Wahlturnus wieder gewählt (§ 13 Abs. 3). Werden keine Neuwahlen eingeleitet, bleibt der Betriebsrat bestehen und führt die Geschäfte bis zum Ablauf seiner regelmäßigen Amtszeit weiter.

Wann genau neu gewählt werden muss, ist nicht genau definiert. Aber nach 5 Monaten wäre es schon Zeit. Ich glaube, es wäre auch gut, dass ihr auf Schulung geht. :)

S
Sven.

10.10.2019 um 13:14 Uhr

Danke für die schnellen Antworten

Ja wir brauchen dringend schulungen leider ... BRV und BRVS hatten kein bock mehr und haben gekündigt wir waren 3er Gremium jetzt mit Nachrücker zu zweit. Also verstehe ich das richtig wir können als BR weiter machen? (Neuwahlen machen wir so schnell wie möglich)

Es gibt keinen Vorsitzenden und Stellvertreter, wir sind nur noch zu zweit. (20 MA)

C
celestro

10.10.2019 um 13:42 Uhr

einen Vorsitzenden müsst Ihr jedenfalls bestimmen.

S
seehas

10.10.2019 um 16:28 Uhr

Ihr müsst einen von euch beiden zum Vorsitzenden wählen und den anderen zum Stellvertreter. Dann seid ihr erstmal handlungsfähig. Dann müsst ihr raschestens einen Wahlvorstand bestimmen (erstmal 3 Leute suchen, die dazu bereit sind). Es ist dabei nicht verboten, dass auch der amtierende BR Mitglied im Wahlvorstand ist. Wie weit das gut ist, ist eine andere Frage. Auch eine Kandidatur und die Mitgliedschaft im Wahlvorstand schließen sich nicht aus. Auch hier ist es wieder eine Frage der Optik. Dann müsst ihr natürlich Werbung dafür machen, dass die Leute sich aufstellen lassen. Ein Nachrücker bei einem dreiköpfigen Gremium spricht nicht gerade für eine Kandidatenflut.

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