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Über 50 Mitglieder. Muss neu gewählt werden?

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edoimam
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bei den ersten Betriebsratswahlen, (vor 26 Monaten),waren nur 15 Wahlberechtigte vorhanden. Da war ich noch nicht mal dort am arbeiten. Nun sind es inzwischen über 70 Wahlberechtigte und mir wurde vom Betriebsratsvorsitzenden gesagt, dass keine Neuwahlen stattfinden wird. Es werden wohl nur 2 weitere Betriebsratmitglieder eingeführt, die bei den Wahlen kandidiert haben und die 4. und 5. niedrigste Wahlstimmen hatten.

Ich weiß, dass eben Neuwahlen stattfinden soll. Doch wo kann ich dies zwangsweise durchsetzen lassen. Unser BR-Mitglieder sind leider alle "Arbeitgebervertreter". Deswegen ist es um so wichtiger, dass so schnell wie möglich Neuwahlen stattfinden und sich die BR-Mitglieder komplett ändern.

Hoffe, dass ich mich nicht irre und Neuwahlen stattfinden muss.

Bitte bei der Antwort noch hinzufügen, wo ich Beschwerde einreichen kann?

Danke.

6.79007

Community-Antworten (7)

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paula

01.03.2008 um 20:27 Uhr

ein Blick in § 13 BetrVG hilft hier sicher weiter. Was Euer BR vor hat ist nicht möglich. Einfach 2 BRs aufnehmen sieht das Gesetz nicht vor. Wenn man das tun würde wäre u.a. wohl kein Beschluss des BR mehr wirksam

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Peanuts

01.03.2008 um 23:20 Uhr

"Hoffe, dass ich mich nicht irre und Neuwahlen stattfinden muss. "

Deine Frage kann so nicht beantwortet werden. Auch Leiharbeitnehmer sind u.U. wahlberechtigt, spielen aber für die Betriebsratsgröße keine Rolle!

Das Aufstocken mit BR-Mitgliedern geht auf gar keinen Fall! Falls das wirklich geschehen sollte, hilft der § 23 Abs.1 BetrVG weiter!

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edoimam

02.03.2008 um 00:51 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Ich werde Montag zum Arbeitsgericht gehen und mich da nochmals erkundigen. Danach zur Gewerkschaft.

Es ist wirklich schwierig, hier was in Bewegung zu setzen. Nur ein drittel hat unbefristeten Arbeitsvertrag und der Rest alle Zeitverträge. Wir haben wenige Leiharbeiter.

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w-j-l

02.03.2008 um 15:38 Uhr

edoimam, wenn Deine Aussage zur Belegschaftsstärke (15) vor 26 Monaten stimmt, dann habt ihr aber keinen BRV, sondern einen "einköpfigen BR".

Kann es sein, dass dieser "BRV" beim Überschreiten der Schwelle von 20 Wahlberechtigten bereits den Fehler gemacht hat, die Größe des BR von "eins" auf "drei" zu erhöhen?

Für die Frage, ob Neuwahlen erforderlich sind, ist es entscheidend, ob am Tage "24 Monate nach dem Tag der Wahl" bereits mindestens 65 Wahlberechtigte im Betrieb waren (also vor ca. 2 Monaten).

Falls nicht, dann arbeitet der einköpfige BR unverändert bis 2010 weiter.

P
Peanuts

02.03.2008 um 18:05 Uhr

"Nur ein drittel hat unbefristeten Arbeitsvertrag und der Rest alle Zeitverträge. Wir haben wenige Leiharbeiter."

Von über 70 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern kann dann wohl kaum die Rede sein....

Den Gang zum Arbeitsgericht kannst Du Dir erst einmal sparen und abwarten, ob der BR wirklich ohne Wahl "wachsen" sollte!

"wenn Deine Aussage zur Belegschaftsstärke (15) vor 26 Monaten stimmt, dann habt ihr aber keinen BRV, sondern einen "einköpfigen BR"."

Wenn bereits zum Wahlzeitpunkt klar war, dass die Belegschaft in absehbarer Zeit die 20er Grenze überschreiten wird, kann auch ein 3köpfiger BR völlig rechtmäßig gewählt worden sein.

W
w-j-l

03.03.2008 um 00:29 Uhr

peanuts, aber die Frage ist ja wohl schon berechtigt, bei dem Kenntnisstand der dort vorzuherrschen scheint, oder?

und im Übrigen: "Von über 70 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern kann dann wohl kaum die Rede sein.... " Woher weißt Du das peanuts? Hast Du mehr Informationen als ich? Außerdem ist nur entscheidend, was genau 24 Monate nach dem Tag der Wahl der Stand war?

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edoimam

10.03.2008 um 13:46 Uhr

Hallo w-j-l, ich habe mich mal informiert und einige Zahlen zusammengestellt.

Bei den Wahlen waren es zwischen 15-20 Mitglieder. Die genaue Zahl hat mir nicht einmal der BRV genannt sondern ein langjähriger Arbeiter, der bei den Wahlen dabei war.

Zur Zeit sind es um die 70Mitarbeiter +-5. Denn die Leiharbeiter sind zu 80% über 4Monate schon bei uns beschäftigt. Es sind nur 5-7 Personen die regelmäßig ausgewechselt werden.

Nehmen wir mal an, dass es 20 Wähler waren. So müssen es doch jetzt 70 sein, damit nochmals gewählt werden sollte oder wie sollte ich die § 13 BetrVG verstehen. Heißt es etwa, wenn es insgesamt über 50 Wahlberechtigte sind, dann wird nochmal gewählt? Denn es ist eine ganz knappe Zahl, wenn es nach den ersten Wahlen nochmals um 50 Wahlberechtigte steigen sollte.

Am Donnerstag bin ich bei der Gewerkschaft. Mal sehen, was die dau sagen werden.

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