Nachrücker im Betriebsrat - Neuwahl, wenn kein Nachrücker mehr da ist?
Hallo Leute,
die Amtszeit eines Betriebsrates dauert ja 4 Jahre.Was passiert wenn innerhalb der
4Jahre ein Betriebsratsmitglied kündigt und kein Nachrücker vorhanden ist. Muß dann
sofort neu gewählt werden?
Community-Antworten (6)
25.01.2008 um 19:23 Uhr
Ja, nachzulesen im dicken Buch §13 Abs. 2 Satz 2
25.01.2008 um 19:24 Uhr
BetrVG meine ich mit dickem Buch
26.01.2008 um 15:19 Uhr
Hallo Bruno,
Haben wir gerade hinter uns. Don Johnson hat recht. Neuwahl ist unvermeidlich. Sofort ist natürlich relativ. Ihr solltet zeitnah einen Wahlausschuss bestimmen, der dann die Wahl einleitet und den Termin bestimmt. Bis zur konstituierenden Sitzung nach der Wahl bleibt Ihr im Amt.
Gruß
Runbox
27.01.2008 um 23:25 Uhr
bei uns ist das 5. btr-mitglied ausgeschieden und laut der gewerkschaft ,da es bei uns auch kein ersatzmitglied gibt ,können die 4 verbleibenden betriebsräte weitermachen ohne neuwahlen !!!
28.01.2008 um 00:11 Uhr
hauskatze, interessant, was die Gewerkschaft so alles erzählt, vielleicht fehlt in ihrem dicken Buch die Seite mit §13... ;-)
28.01.2008 um 08:09 Uhr
@Lotte, wenn Verwaltungsstellen einer Gewerkschaft solche hahnebüchenen Auskünfte geben, sollten die Sektretäre mal in sich gehen und überlegen, ob sie den richtigen Job machen! Oder......
@hauskatze, sich um einen Termin bei einem HNO Arzt bemühen....... ;-)
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