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Nachrücker im Betriebsrat - Neuwahl, wenn kein Nachrücker mehr da ist?

B
Bruno
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute,

die Amtszeit eines Betriebsrates dauert ja 4 Jahre.Was passiert wenn innerhalb der

4Jahre ein Betriebsratsmitglied kündigt und kein Nachrücker vorhanden ist. Muß dann

sofort neu gewählt werden?

6.78806

Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

25.01.2008 um 19:23 Uhr

Ja, nachzulesen im dicken Buch §13 Abs. 2 Satz 2

D
DonJohnson

25.01.2008 um 19:24 Uhr

BetrVG meine ich mit dickem Buch

R
runbox

26.01.2008 um 15:19 Uhr

Hallo Bruno,

Haben wir gerade hinter uns. Don Johnson hat recht. Neuwahl ist unvermeidlich. Sofort ist natürlich relativ. Ihr solltet zeitnah einen Wahlausschuss bestimmen, der dann die Wahl einleitet und den Termin bestimmt. Bis zur konstituierenden Sitzung nach der Wahl bleibt Ihr im Amt.

Gruß

Runbox

H
hauskatze

27.01.2008 um 23:25 Uhr

bei uns ist das 5. btr-mitglied ausgeschieden und laut der gewerkschaft ,da es bei uns auch kein ersatzmitglied gibt ,können die 4 verbleibenden betriebsräte weitermachen ohne neuwahlen !!!

L
Lotte

28.01.2008 um 00:11 Uhr

hauskatze, interessant, was die Gewerkschaft so alles erzählt, vielleicht fehlt in ihrem dicken Buch die Seite mit §13... ;-)

M
Mona-Lisa

28.01.2008 um 08:09 Uhr

@Lotte, wenn Verwaltungsstellen einer Gewerkschaft solche hahnebüchenen Auskünfte geben, sollten die Sektretäre mal in sich gehen und überlegen, ob sie den richtigen Job machen! Oder......

@hauskatze, sich um einen Termin bei einem HNO Arzt bemühen....... ;-)

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