Erstellt am 25.01.2008 um 18:23 Uhr von DonJohnson
Ja, nachzulesen im dicken Buch §13 Abs. 2 Satz 2
Erstellt am 25.01.2008 um 18:24 Uhr von DonJohnson
BetrVG meine ich mit dickem Buch
Erstellt am 26.01.2008 um 14:19 Uhr von Runbox
Hallo Bruno,
Haben wir gerade hinter uns. Don Johnson hat recht. Neuwahl ist unvermeidlich. Sofort ist natürlich relativ. Ihr solltet zeitnah einen Wahlausschuss bestimmen, der dann die Wahl einleitet und den Termin bestimmt. Bis zur konstituierenden Sitzung nach der Wahl bleibt Ihr im Amt.
Gruß
Runbox
Erstellt am 27.01.2008 um 22:25 Uhr von hauskatze
bei uns ist das 5. btr-mitglied ausgeschieden
und laut der gewerkschaft ,da es bei uns
auch kein ersatzmitglied gibt ,können die 4
verbleibenden betriebsräte weitermachen
ohne neuwahlen !!!
Erstellt am 27.01.2008 um 23:11 Uhr von Lotte
hauskatze,
interessant, was die Gewerkschaft so alles erzählt, vielleicht fehlt in ihrem dicken Buch die Seite mit §13... ;-)
Erstellt am 28.01.2008 um 07:09 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
wenn Verwaltungsstellen einer Gewerkschaft solche hahnebüchenen Auskünfte geben, sollten die Sektretäre mal in sich gehen und überlegen, ob sie den richtigen Job machen!
Oder......
@hauskatze,
sich um einen Termin bei einem HNO Arzt bemühen....... ;-)