Neuwahl wegen fehlendem Nachrücker (1köpf. BR)
Hallo, ich hoffe jemand weiß Rat. Wir waren bis zu diesem Jahr ganz knapp ein 3-Köpfiger BR. Leider waren wir dieses Jahr zu wenig Mitarbeiter, weswegen wir diesmal ein Einköpfiger wurden. Plus ein Nachrücker. Im Juli wird der aktuelle BR den Posten der stellvertretenden Filialleitung übernehmen und ihr BR-Amt niederlegen. Der Nachrücker rückt zum BR auf, dann allerdings ohne Nachrücker/Ersatzmitglied. Um zu vermeiden, dass kein Betriebsrat im Haus ist zum Beispiel bei Urlaub/krank/etc. haben wir überlegt ob es möglich wäre neu zu wählen. Welche Vorraussetzungen müssen für eine Neuwahl gegeben sein? Bzw ist eine Neuwahl überhaupt möglich ohne das der aktuelle Nachrücker sein Amt ebenfalls niederlegt? Könnte sie dann wieder neu kandidieren?
Vielen Dank für Rat und Hilfe
Community-Antworten (1)
28.06.2014 um 15:52 Uhr
Der nachgerüchte BR könnte erklären, dass er zum Zeitpunkt x zurück tritt und daher sofort Neuwahlen einleitet. Das ist dann für jeden nachvollziehbar. Ja er kann wieder kandidieren.
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