Erstellt am 23.01.2008 um 16:41 Uhr von Petrus
Die Fa. "Meyer & Co." hat ihren Firmensitz von Bremen nach Bremerhaven verlegt. Dabei wurden 10 Arbeitsplätze abgebaut, die übrige Belegschaft arbeitet jetzt am neuen Firmensitz.
Dann bleibt der BR im Amt - nicht anders, als wenn die Firma aus der Hamburger Str 1 in die Nummer 3 zieht. Für den ausgeschiedenen BRV rückt ein Ersatzmitglied nach und ihr wählt einen neuen BRV.
Ist "der neue Standort" jedoch eine andere Firma (Name, Rechtsform), kann aber wiederum etwas ganz anderes gelten. Habt ihr einen Draht zur Gewerkschaft?
Erstellt am 23.01.2008 um 18:32 Uhr von Frosch
wie sah denn da die kündigung der brv aus?
Erstellt am 24.01.2008 um 10:16 Uhr von Petrus
@Frosch: §15(5) KSchG gibt da was her: Schießung der Abt. "Verkaufsinnendienst".
Auch bei unserem Ex-BRV hat man mal versucht, ihn so loszuwerden...
Erstellt am 24.01.2008 um 10:35 Uhr von spring
Hallo Petrus,
in unserem Fall wurde der Standort von Frankfurt/M nach Stuttgart verlegt, Name und Rechtsform blieben gleich. Leider hatten wir keine Ersatzmitglieder gewählt, welche jetzt nachrücken könnten. Meinen Frage: Müssen wir Neuwahlen organisieren und in welcher Frist?
Danke.
Erstellt am 24.01.2008 um 11:11 Uhr von Petrus
@Spring:
Ihr seid also nur noch zu zweit und habt keine Ersatzmitglieder. Dann müßt ihr nach §13 (2) Nr. 2 BetrVG neu wählen. Bis zum Abschluss der Wahl seid ihr weiter im Amt (§22) - längstens bis 31.5. 2010
Fristen gibt es keine - die Nichteinleitung der Wahl dürfte nur eine Pflichtverletzung im Sinne des §23 darstellen.