Standortverlagerung = BR Neuwahl?
Der Standort unserer Firma wurde im letzten Jahr verlagert. Verbunden damit war die Entlassung des gesamten Verkaufinnendienstes. Die aktuelle Mitarbeiterzahl beträgt jetzt 27. Der alte BR bestand aus 3 Mitgliedern und wurde 2006 gewählt. Der BR Vorsitzende wurde ebenfalls entlassen. Jetzt meine Frage: Müssen wir Neuwahlen organisieren? Gibt es hier sogar Fristen?
Vielen Dank und viele Grüsse
Community-Antworten (5)
23.01.2008 um 17:41 Uhr
Die Fa. "Meyer & Co." hat ihren Firmensitz von Bremen nach Bremerhaven verlegt. Dabei wurden 10 Arbeitsplätze abgebaut, die übrige Belegschaft arbeitet jetzt am neuen Firmensitz. Dann bleibt der BR im Amt - nicht anders, als wenn die Firma aus der Hamburger Str 1 in die Nummer 3 zieht. Für den ausgeschiedenen BRV rückt ein Ersatzmitglied nach und ihr wählt einen neuen BRV.
Ist "der neue Standort" jedoch eine andere Firma (Name, Rechtsform), kann aber wiederum etwas ganz anderes gelten. Habt ihr einen Draht zur Gewerkschaft?
23.01.2008 um 19:32 Uhr
wie sah denn da die kündigung der brv aus?
24.01.2008 um 11:16 Uhr
@Frosch: §15(5) KSchG gibt da was her: Schießung der Abt. "Verkaufsinnendienst". Auch bei unserem Ex-BRV hat man mal versucht, ihn so loszuwerden...
24.01.2008 um 11:35 Uhr
Hallo Petrus,
in unserem Fall wurde der Standort von Frankfurt/M nach Stuttgart verlegt, Name und Rechtsform blieben gleich. Leider hatten wir keine Ersatzmitglieder gewählt, welche jetzt nachrücken könnten. Meinen Frage: Müssen wir Neuwahlen organisieren und in welcher Frist?
Danke.
24.01.2008 um 12:11 Uhr
@Spring: Ihr seid also nur noch zu zweit und habt keine Ersatzmitglieder. Dann müßt ihr nach §13 (2) Nr. 2 BetrVG neu wählen. Bis zum Abschluss der Wahl seid ihr weiter im Amt (§22) - längstens bis 31.5. 2010 Fristen gibt es keine - die Nichteinleitung der Wahl dürfte nur eine Pflichtverletzung im Sinne des §23 darstellen.
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