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Frist BR-Neuwahl?

P
Punktgenau
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma (ca. 800 MA) muss ein neuer Betriebsrat wegen fehlender Nachrücker gewählt werden. Ein Wahlausschuss ist bereits gebildet worden. Zwischenzeitlich hat die Fa. Insolvenz beantragt.

Innerhalb welcher Frist muss ein neuer BR, nach konstituierung des Wahlausschusses, gewählt werden??

"....-Nach § 18 BetrVG muss der Wahlvorstand, der sich ja schon konstituiert hat, die Wahl unverzüglich einleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. 3§ 16 Abs. 2 gilt entsprechend....."

Danke und Gruß Punktgenau

6.72504

Community-Antworten (4)

A
Angi1

12.12.2007 um 12:46 Uhr

Hallo Punktgenau,

wie du schreibst "unverzüglich". In § 22 BetrVG steht aber dass der BR in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1-3 die Geschäfte weiterführt bis der neue BR gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.

MfG Angi1

M
Malbec

12.12.2007 um 20:46 Uhr

Hallo Punktgenau, "Unverzüglich" ist in diesem Fall ein ziemlich dehnbarer Begriff. Der Wahlvorstand darf die Wahl nicht bewusst hinauszögern, aber es kann trotzdem recht lange dauern bis sie tatsächlich stattfindet. Zum einen gibt es diverse gesetzliche Fristen die es einzuhalten gilt, zum anderen muss sich der Wahlvorstand wenn er mit der Materie noch nicht vertraut ist z.B. durch eine Schulung auf diese Aufgabe vorbereiten. Aufgrund der Fragestellung vermute ich, dass Ihr noch nicht so genau wisst was wann und wie zu tun ist. Eine Schulung ist daher sicher zu empfehlen.

Gruß Malbec

P
pirat

12.12.2007 um 21:15 Uhr

@Punktgenau, .........oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft..... wie ist es damit bei euch?

P
Peanuts

13.12.2007 um 11:30 Uhr

"in unserer Firma (ca. 800 MA) muss ein neuer Betriebsrat wegen fehlender Nachrücker gewählt werden. "

Fehlende Nachrücker sind KEIN Grund für eine Neuwahl!

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