Hallo,
in unserer Firma (ca. 800 MA) muss ein neuer Betriebsrat wegen fehlender Nachrücker gewählt werden. Ein Wahlausschuss ist bereits gebildet worden. Zwischenzeitlich hat die Fa. Insolvenz beantragt.

Innerhalb welcher Frist muss ein neuer BR, nach konstituierung des Wahlausschusses, gewählt werden??

"....-Nach § 18 BetrVG muss der Wahlvorstand, der sich ja schon konstituiert hat, die Wahl unverzüglich einleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. 3§ 16 Abs. 2 gilt entsprechend....."



Danke und Gruß
Punktgenau