Gründung Wahlvorstand - ohne Betriebsversammlung?
Hallo. meine Frage lautet,kann ein Wahlvorstand gegründet werden ohne Betriebsversammlung?Durch die Schichtarbeit (Früh,Spät und Nacht) und durch weite Anfahrtswege ist es kaum möglich über 50% der AN zur Versammlung zusammen zu bekommen.
Community-Antworten (1)
26.11.2007 um 14:38 Uhr
Hallo, vorweg: bei der 1. Betriebsratswahl können unerfahrene Beschäftigte viele Fehler machen, die zur Ungültigkeit oder Anfechtung der BR Wahl führen könnte. Deshalb die zuständige Gewerkschaft mit der Wahl beauftragen oder beraten lassen. Zur Frage : ohne Betriebsversammlung keine Wahl des Wahlvorstandes siehe § 17 BetrVG es müssen aber nicht mind. 50 % AN der gesamten Belegschaft anwesend sein. Das Gesetz sagt nur „die Mehrheit der Anwesenden“ auf der Betriebsversammlung.
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