Abstimmung über Teilnahme an der BR-Wahl des Hauptbetriebs - Wenn es dort aber ebenfalls noch keinen BR gibt?
Einen wunderschönen Montagmorgen wünsche ich Euch allen! :-)
Im Fitting steht zum § 4 BetrVG, dass die Abstimmung über die Teilnahme an der BR-Wahl im Hauptbetrieb auch durch den BR des Hauptbetriebs veranlasst werden kann.
Wenn es dort aber ebenfalls noch keinen BR gibt - der soll ja erst erstmalig gewählt werden - käme dann auch hier der GBR als Auslöser für die Abstimmung in Frage?
Oder 'verschweigt' der Fitting diese Möglichkeit ganz bewusst?
Community-Antworten (1)
26.11.2007 um 14:25 Uhr
Hallo Sternburg,
hier nimmst du den § 17 Abs. 1 BetrVG. Dort steht " Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls solcher nicht besteht der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand".
MfG Angi1
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