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Abstimmung über Teilnahme an der BR-Wahl des Hauptbetriebs - Wenn es dort aber ebenfalls noch keinen BR gibt?

S
Sternburg
Nov 2016 bearbeitet

Einen wunderschönen Montagmorgen wünsche ich Euch allen! :-)

Im Fitting steht zum § 4 BetrVG, dass die Abstimmung über die Teilnahme an der BR-Wahl im Hauptbetrieb auch durch den BR des Hauptbetriebs veranlasst werden kann.

Wenn es dort aber ebenfalls noch keinen BR gibt - der soll ja erst erstmalig gewählt werden - käme dann auch hier der GBR als Auslöser für die Abstimmung in Frage?

Oder 'verschweigt' der Fitting diese Möglichkeit ganz bewusst?

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

26.11.2007 um 14:25 Uhr

Hallo Sternburg,

hier nimmst du den § 17 Abs. 1 BetrVG. Dort steht " Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls solcher nicht besteht der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand".

MfG Angi1

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