Erstellt am 25.01.2023 um 08:17 Uhr von Muschelschubser
Bevor ich hier etwas unvollständig zusammenfasse - vielleicht ist dieser link ganz aufschlussreich:
https://www.hensche.de/betriebsratswahl-betrieb-und-betriebsteil-wo-wird-gewaehlt.html#tocitem1
Ich interpretiere das jedenfalls so:
Die Niederlassungsleiter sind lt. Deiner Darstellung keine leitenden Angestellten und dürften somit keine Entscheidungsbefugnisse haben, bei denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat (Insbesondere personelle Einzelmaßnahmen nach §99 BetrVG).. Demnach wäre die Definition für einen "Betrieb" nicht gegeben und es wäre ein Betriebsrat zu wählen, der für den Hauptbetrieb und alle Niederlassungen zuständig ist.
Erstellt am 25.01.2023 um 09:39 Uhr von celestro
"Bitte um qualifizierte Antworten,"
Qualifiziert sind nur Antworten eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Wenn Du also solch eine Antwort möchtest, musst Du einen davon fragen.
Erstellt am 25.01.2023 um 09:46 Uhr von Klaus M.
Dort steht doch:
„Von der Regel, dass Betriebsteile und Hauptbetrieb einen einheitlichen Betrieb bilden, macht § 4 Abs.1 Satz 1 BetrVG eine Ausnahme, wenn der Betriebsteil
- räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt ist oder
- durch seinen Aufgabenbereich und durch seine Organisation eigenständig.
Bei uns ist aber die weite Entfernung doch gegeben? Hhhmmm…?
Erstellt am 25.01.2023 um 09:51 Uhr von Muschelschubser
Was heißt denn "weit"?
Gerade solche dehnbaren Angaben könnten in der Tat eine Frage für einen Fachanwalt sein.
Erstellt am 25.01.2023 um 09:57 Uhr von Klaus M.
Erstellt am 25.01.2023 um 10:13 Uhr von Muschelschubser
Okay.
Bei den 100km kann das ein Grenzfall sein. Die Zumutbarkeit könnte hier durchaus noch gegeben sein. Ist halt auch die Frage, ob nur eine Bimmelbahn oder ein ICE fährt, ob es eine Autobahn oder nur Wirtschaftswege gibt.
Es ist halt immer problematisch, wenn man nirgends verbindliche Angaben herauslesen kann und quasi nach Präzedenzfällen suchen muss.
Bei den 600km gehe ich mal davon aus, dass sie nicht mal eben in 45 Minuten mit RyanAir zu wuppen wären. Dann wären in der Tat die weiteren Voraussetzungen für eine Betriebsratsgründung zu prüfen.
Problematisch wäre an der Stelle dann noch die Gleichbehandlung aller Standorte bei unterschiedlichen Voraussetzungen.
Daran sieht man einmal mehr dass Gesetze, Urteile und Kommentare nicht alle Fragen sicher beantworten können.
In einem solchen Fall würde ich z.B. tatsächlich den Hausjuristen meiner Gewerkschaft anrufen.
Erstellt am 25.01.2023 um 12:06 Uhr von Enigmathika
"Bitte um qualifizierte Antworten, da ich hier schon völlig unterschiedliche Aussagen erhalten habe."
Selbst von einem Anwalt könntest du hier unterschiedliche und dennoch qualifizierte Aussagen bekommen. Unser Anwalt hat uns gefragt, was wir gern wollen, weil er für beides hätte argumentieren können.