Ausgliederung von Abteilungen - Sind wir (diese Abteilungen) überhaupt als eigenständiger Betrieb anzusehen, sodass wir beispielsweise an der nächsten BR-Wahl nicht mehr teilnehmen?
Wir, Personalabteilung, Finanzabteilung und IT des Hauptbetriebes hatten bei der letzten BR-Wahl mitgewählt und sind danach in ein anders Stockwerk gezogen. Die Abteilungen sind ebenfalls zuständig für die andere Niederlassungen des Unternehmens. Die Geschäftsleitung behauptet nun, wir, die 'Administartion', wären als Dienstleister 'ausgeliedert' und "durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständiger Betrieb" (§4 BetrVG). Wir könnten auch problemlos in eine eigene Rechtsform (GmbH) überführt werden. Der BR ist an diesen organisatorischen Änderungen im Sinne der §§106 und 111 nicht beteiligt worden. Sind wir (diese Abteilungen) überhaupt als eigenständiger Betrieb anzusehen, sodass wir beispielsweise an der nächsten BR-Wahl nicht mehr teilnehmen? Was sollten/können wir bzw. der BR in dieser Sache und ggfls. wegen der Verletzung der §§106 und 111 machen? Für Hinweise wäre ich dankbar!
Community-Antworten (1)
03.08.2009 um 17:01 Uhr
Ausgegliedert
Beauftragt doch einfach einmal einen RA die Rechtslage und Aussagend es AG zu überprüfen, auch hinsichtlich einer ornungsgemäßn Beteiligung des BR bei der Ausgliederung.
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