Neuwahl BR-Vorsitzender
Hallo, wir haben im Mai 2007 unseren 1. BR gewählt. Jetzt hat (leider) unser BR-Vorsitzende gekündigt. Er verläßt also den BR und das nächste BR-Mitglied rückt automatisch nach. Unsere Frage, wie verläuft die Neuwahl des BRV? Muss jetzt (wieder) eine konstituierende Sitzung einberufen werden? Oder eine ordentliche Sitzung? Danke im Voraus
Community-Antworten (2)
28.09.2007 um 15:09 Uhr
Für die nächste ordentliche Sitzung setzt ihr den Punkt "Neuwahl des BRV" und ggf "Neuwahl des stellv. BRV" auf die Tagesordnung.
Bis dahin übt der jetzige Stellvertreter das Amt des Vorsitzenden aus.
Eine weitere konstituierende Sitzung gibt es nicht; sie findet nur 1x in der Amtszeit eines jeden BR statt - wenn er zum ersten Mal zusammentritt.
28.09.2007 um 15:11 Uhr
Fitting § 26 Rn 41/42
"Scheidet der Vors. aus diesem Amt aus, sei es, dass er den BR ganz verlässt,.....so wird sein Stellvert. nicht automatisch BRV. Dieser bleibt vielmehr Stellvert. Der Vors. ist vomBR neu zu wählen"
"der Stelvtr. Vors. übernimmt für die Dauer der Verhinderung des Vors. bzw. bei dessen Ausscheiden bis zu seiner Neuwahl dessen Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten kraft Gesetzt..."
Also ihr müsst eine Versammlung einberufen und dort den neuen Vorsitzenden wählen. Keine konstituierende, das ist nur die erste nach der Wahl sondern eine ordentliche.
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