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Datenschutz bei Wahlunterlagen?

J
Jupp
Nov 2016 bearbeitet

moin,moin!! Darf die Geschäftsleitung ungefragt, und ohne wissen des WV die unter Verschluss gehaltenen Wahlunterlagen entnehmen und einsehen ?

               Vielen Dank
5.92505

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

18.09.2007 um 19:55 Uhr

@Jupp, wie kommt eine GL an "unter Verschluss gehaltene" Wahlunterlagen??????

K
khel

18.09.2007 um 20:33 Uhr

@Jupp:

die Antwort ist ein kurzes Wort mit N: Nö!

Ansonsten siehe Frage von Mona-Lisa. Die hätte ich nämlich auch gestellt.

Gruß khel

J
Jupp

18.09.2007 um 22:31 Uhr

Die Geschäftsleitung hat sich einen Zweitschlüssel zum Aktenschrank besorgt, und ihn damit geöffnet.

M
Mona-Lisa

18.09.2007 um 22:42 Uhr

@Jupp, was habt denn ihr für einen AG? Der muss ja gewaltig Schiss haben, dass er sich zu solchen Aktionen hinreissen lässt! Das sind ja schon Mafiamethoden!

Da hüpft einem doch der § 119 BetrVG direkt in's Auge!

J
Jupp

18.09.2007 um 23:06 Uhr

Hallo, Ich hab mal den §119 durchgelesen. Damit hat man ja schon mal was in der Hand. Wir werden Morgen mit unserem Gewerkschaftsvertreter Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Vielen Dank für Eure Antworten

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