Datenschutz bei Wahlunterlagen?
moin,moin!! Darf die Geschäftsleitung ungefragt, und ohne wissen des WV die unter Verschluss gehaltenen Wahlunterlagen entnehmen und einsehen ?
Vielen Dank
Community-Antworten (5)
18.09.2007 um 19:55 Uhr
@Jupp, wie kommt eine GL an "unter Verschluss gehaltene" Wahlunterlagen??????
18.09.2007 um 20:33 Uhr
@Jupp:
die Antwort ist ein kurzes Wort mit N: Nö!
Ansonsten siehe Frage von Mona-Lisa. Die hätte ich nämlich auch gestellt.
Gruß khel
18.09.2007 um 22:31 Uhr
Die Geschäftsleitung hat sich einen Zweitschlüssel zum Aktenschrank besorgt, und ihn damit geöffnet.
18.09.2007 um 22:42 Uhr
@Jupp, was habt denn ihr für einen AG? Der muss ja gewaltig Schiss haben, dass er sich zu solchen Aktionen hinreissen lässt! Das sind ja schon Mafiamethoden!
Da hüpft einem doch der § 119 BetrVG direkt in's Auge!
18.09.2007 um 23:06 Uhr
Hallo, Ich hab mal den §119 durchgelesen. Damit hat man ja schon mal was in der Hand. Wir werden Morgen mit unserem Gewerkschaftsvertreter Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Vielen Dank für Eure Antworten
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