Erstellt am 04.08.2007 um 18:25 Uhr von Frosch
wenn er kein leitender angestellter ist, und dass ist er nach deiner beschreibung noch längst nicht, kann er sich ganz normal aufstellen und wählen lassen
Erstellt am 04.08.2007 um 18:30 Uhr von Mona-Lisa
@Ratsuchend,
kann euer Personalchef einstellen oder auch MA kündigen?
Erstellt am 04.08.2007 um 18:47 Uhr von Ratsuchend
@Mona-Lisa
Er kann einstellen bezw.das ist unter anderem seine Hauptaufgabe,er macht alles was im allg.das Personal betrifft.
MA die schon ein festen Arbeitsvertrag haben kann er nicht kündigen,er kann aber allein bestimmen,wenn jemand am Anfang mit einem befristeten Arbeitsvertrag für nicht fähig erklärt wird (von ihm),nach Rücksprache mit dem 1.Vorstand,kündigen.
D.h. der 1.Vorstand überlässt in diesem Fall diese Entscheidung ihm.
Ich würde halt nie zu ihm gehen,wenn ich mit irgendwas in der Arbeit unzufrieden wäre,da er ja dafür zuständig ist,uns bezw.unsere Arbeit zu kontrollieren,überwachen,und ggf. auch Verwarnungen auszusprechen etc.
D.h. alle ''unschönen'' Gespräche finden mit ihm statt und wenns halt ganz unschön ist,mit ihm und dem 1.Vorstand...
Erstellt am 04.08.2007 um 18:52 Uhr von waschbär
Ratsuchend,
es stehtr eindeudig in der BetrVG geschrieben wer in en Rat darf und wer nicht , so wie du es darstelltst , darf er überhaupt nicht in den Rat , eure Wahl ist wohl für die Katz gewesen :-(
Erstellt am 04.08.2007 um 19:04 Uhr von Der alte Heini
Mal davon abgesehen ob er er ein leitender Angestellter ist oder nicht.
Welche Belegschaft wählt so einen Arbeitnehmervertreter???
Somit haben sie dieses "Betriebsratsmitglied" auch verdient.
Erstellt am 04.08.2007 um 19:08 Uhr von Frosch
Nanana, nich so vorschnell gestreifter. Folgt nur jemand seinem Wunsch was einstellungen betrifft? Also sagt er jemanden den und den hätte ich gerne und der vorstand stellt ihn ein oder geschäftsführer, wer auch immer? oder trifft er tatsächlich die entscheidung und unterschreibt den arbeitsvertrag
@ Heini, da stimme ich dir voll zu. Wer gibt soj emandem die Stimme?
Erstellt am 04.08.2007 um 19:37 Uhr von Ratsuchend
@Heini
Ich nicht,gibt aber genügend ***kriecher.
Das ding ist auch,das er nicht nur einer vom BR ist,er war ja auch im Wahlvorstand für BR.
Die hatten wohl Angst,das er anhand der Kreuze erkennt,wer sie gesetzt hat ....
Also es bewerben sich Leute,werden von ihm eingestellt,die endgütlige Unterschrift vergibt aber der 1.Vorstand.
Danke schon mal,nur an wen kann ich mich wenden,wenn es nicht Rechtens war ?
Erstellt am 04.08.2007 um 20:01 Uhr von Der alte Heini
Hier dürfte es wohl im Wesentlichen darauf ankommen ob die Vorgaben des § 5 Abs.3, Ziffer 1+3 erfüllt werden, dass kann man bei den genannten Angaben so nicht prüfen.
Ich würde euch die Prüfung nach Ziffer 3 besonders empfehlen.
Weiterhin ist ja auch die Frage, ergibt die Prüfung der Personaler ist leitender Angestellter, WER will dann WAS unternehmen.
Erstellt am 05.08.2007 um 01:44 Uhr von Ratsuchend
@Der alte Heini
Ich würde was unternehmen wollen,
die Frage ist bloß,ist es nicht ein Kampf gegen Windmühlen ?
Es sind wohl noch nen paar wenige,die diese Situation auch seltsam finden,
ich fühle mich irgendwie verkauft und verraten....
Und ich hab keine Ahnung,was ich dagegen tun kann ohne gleich Hass zu ernten.
Gibt es nicht ein Kontrollorgan,der unabhängig von der Firma in der ich jetzt arbeite,etwas unternehmen kann ?
Erstellt am 05.08.2007 um 07:40 Uhr von Frosch
Habt ihr ne Gewerkschaft? Im Zweifel würden die prüfen. Die verraten auch nicht von wo der Hinweis kam
Erstellt am 05.08.2007 um 07:41 Uhr von Mona-Lisa
@Ratsuchend,
dieses Kontrollorgan nennt sich Arbeitsgericht!
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/76216
Wende Dich zuerst mal an die für euch zuständige Gewerkschaft (bist du Mitglied?)!
Erstellt am 05.08.2007 um 07:41 Uhr von gbi
Wie wäre es, einmal bei der für euch zuständigen Gewerkschaft nachzufragen ?
Wieviel Mitglieder im BR seid ihr denn ?
Wenn er seine BR-Arbeit nicht korrekt macht, kann man auch darüber etwas machen.
Erstellt am 05.08.2007 um 07:44 Uhr von Mona-Lisa
@gbi,
offensichtlich ist Ratsuchend kein Betriebsratsmitglied.....
Erstellt am 05.08.2007 um 12:05 Uhr von Der alte Heini
Ratsuchend,
das wichtigste ist, dass erst einmal von einem Fachmann geprüft wird ob der Personaler ein leitender Angestellter ist.
Ist er kein leitender Angestellter, musst Du mit der Situation leben.
Ist er leitender Angestellter, sollte auch geprüft werden ob der "Kollege" zu dem Zeitpunkt als er im Wahlvorstand tätig war, schon diese Position inne hatte.
Bist Du nach Prüfung der Meinung, das der "Kollege" schon Leitender gewesen ist, als er als Wahlvorstandsmitglied tätig war, so gäbe es die Möglichkeit das
"eine Person"
beim Arbeitsgericht beantragt, die Nichtigkeit dieser Betriebsratswahl festzustellen.
Die Nichtigkeit währe damit begründet, das ein nicht ordentlich besetzter Wahlvorstand, also ein nichtiger Wahlvorstand, die Betriebsratswahl durchgeführt hat. Stellt das ArbG die Nichtigkeit der Wahl fest, so gibt es ab Rechtskraft des Urteils keinen BR mehr.
Der Antrag auf Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann, zu jeder Zeit, von Jedermann bei jedem Arbeitsgericht gestellt werden.
Für eine übliche Wahlanfechtung dürfte die Frist abgelaufen sein.
So bliebe noch die Möglichkeit, wenn der "Kollege" den Leitender ist im dieses Mitzuteilen, damit er den Weg für einen Nachrücker frei macht. Geht er nicht freiwillig sollte die Feststellung beim ArbG beantragt werden.
Erstellt am 05.08.2007 um 18:01 Uhr von Ratsuchend
@Der alte Heini
Danke für für die ausführliche Antwort und auch allen anderen.
So werde ich es jetzt in Angriff nehmen.