Ist Personalchef wahlberechtigt?
Ist der Personalchef (aktiv/passiv) wahlberechtigt oder zählt er generell zu den Leitenden Angestellten?
Community-Antworten (4)
06.03.2014 um 11:21 Uhr
Auszug aus § 5 BetrVG:
Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
- zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (oder ....)
Ist er das ?
06.03.2014 um 11:25 Uhr
Oh. Gironimo lässt auch mal denken... :-)
Eddie, nur du kannst die frage beantworten. Steht er denn auf der Wählerliste?
06.03.2014 um 11:45 Uhr
Ich erstelle noch die Wählerliste, daher ist das kein Kriterium ob er darauf steht... ;-)
Ein Personalchef wird immer auf Anweisung seiner Kollegen jemanden Einstellen/Entlassen. Aber wäre doch merkwürdig, wenn er im Betriebsrat sitzen würde und dann mit sich selbst verhandeln müßte... Insofern dachte ich, es gibt hierzu bestimmt Urteile die vielleicht jemand kennt.
06.03.2014 um 12:10 Uhr
Nein es gilt nur leitend oder nicht. Na sollte sich Euer in den Betriebsrat reinwählen lassen dann habt Ihr wenigstens gleich nen Fachmann für Personalplanung mit im Boot ;-)
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