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Ist Personalchef wahlberechtigt?

E
Eddie
Nov 2016 bearbeitet

Ist der Personalchef (aktiv/passiv) wahlberechtigt oder zählt er generell zu den Leitenden Angestellten?

2.09304

Community-Antworten (4)

G
gironimo

06.03.2014 um 11:21 Uhr

Auszug aus § 5 BetrVG:

Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

  1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (oder ....)

Ist er das ?

K
Kölner

06.03.2014 um 11:25 Uhr

Oh. Gironimo lässt auch mal denken... :-)

Eddie, nur du kannst die frage beantworten. Steht er denn auf der Wählerliste?

E
Eddie

06.03.2014 um 11:45 Uhr

Ich erstelle noch die Wählerliste, daher ist das kein Kriterium ob er darauf steht... ;-)

Ein Personalchef wird immer auf Anweisung seiner Kollegen jemanden Einstellen/Entlassen. Aber wäre doch merkwürdig, wenn er im Betriebsrat sitzen würde und dann mit sich selbst verhandeln müßte... Insofern dachte ich, es gibt hierzu bestimmt Urteile die vielleicht jemand kennt.

T
tommyh

06.03.2014 um 12:10 Uhr

Nein es gilt nur leitend oder nicht. Na sollte sich Euer in den Betriebsrat reinwählen lassen dann habt Ihr wenigstens gleich nen Fachmann für Personalplanung mit im Boot ;-)

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