Wahlberechtigt für die Betriebsratswahl sind alle Beschäftigten im Betrieb, d.h. auch die Praktikat*innen im Pflichtpraktikum z.B. Erzieher oder Sozialpädagogikstudium. Nicht wahlberechtigt sind freiberuflich tätige Honorarkräfte oder eine REHA-Maßnahme im Betrieb ableistet.
Sind Praktikant*innen die ein Plichtpraktikum ableisten für den Betriebsrat wahlberechtigt?