Erstellt am 19.11.2009 um 17:02 Uhr von Immie
Ihr macht die Schulung da wo ihr wollt.
Erstellt am 19.11.2009 um 17:06 Uhr von erwin
was spricht gegen eine Inhousschulung. Gerade in der aktuellen Zeit wäre es ein gutes Zeichen um Geld/ Kosten zu sparen.
Gerade bei Schulungen für den Wahlvorstand gibt es ja keine zwei Seiten. Hier gibt es ganz klare Gesetze und Urteile wie die Wahl zu erfolgen hat. Auch dass hier der Personaler dabei ist spricht in diesem Falle /Anlass nicht dagegen
Erstellt am 19.11.2009 um 17:11 Uhr von derdermalwjlwar
Hallo Personaler erwin,
Du scheinst noch keine (echten) Inhouse-Schulungen gemacht zu haben, aus denen permanent einzelne Kollegen rausrennen um betriebliche Aufgaben zu erledigen.
Den Personaler würde ich als BR keinesfalls in den Wahlvorstand bestellen. Deshalb hat der auch in der WV-Schulung nichts verloren.
Reinherr,
was ist VBM?
Erstellt am 19.11.2009 um 17:16 Uhr von DonJohnson
wjl
Na, ich habe das so verstanden, dass der Personaler zusätzlich an der Schulung teilnehmen will ;-)))
Und jetzt mal ehrlich. Inhouse Seminar bedeutet ja nciht automatisch, dass es wirklich in der Firma stattfinden muß - oder irre ich mich da?
Erstellt am 19.11.2009 um 17:23 Uhr von Namafjall
Nein, da irrst Du nicht, Inhouse bedeutet ja lediglich das keine anderen Externen an diesem Seminar teilnehmen werden.
Den Seminarveranstalter bestimt der Wahlvorstand und schluss ist. Der AG kann ja seinen Personaler auf das Seminar des VBM schicken wenn er das unbedingt will.
Ihr fasst den Entsendungsbeschluss und fertig, der AG hat lediglich die Kostenübernahme zu Unterschreiben, will er das Seminar nicht dann kann er nur die Einigungsstelle oder das Arbeitsgericht anrufen. Der Beschluss des Wahlvostandes ist nicht anfechtbar, lediglich die Rechtswirksamkeit wird vom Arbeitsrichter geprüft.
MfG Namafjall
Erstellt am 19.11.2009 um 18:27 Uhr von erwin
@derdermalwjlwar
Hallo, erst einmal > Jahre BR
Inhouse bedeutet ja lediglich dass das Seminar im Hause stattfindet und keine Externe teilnehmen. Es entfallen also Reiskosten und auch der Zeitaufwand ist ggf. kleiner.
>denen permanent einzelne Kollegen rausrennen um betriebliche Aufgaben zu erledigen.
Das bedeutet es eben NICHT, die Koll. haben gefälligst am Seminar teilzunehmen. Das kann man dem AG auch so deutlich klarmachen. Er hat also dafür Sorge zu tragen, dass dieses möglich ist. Sonst gibt es eine weitere Schulung.
PS: Habe schon einige Inhoeseseminare besucht, waren immer gant gut und erfolgreich. Auch solche mit nur BR, auch hier ging es dann darum, dass Kosten/Reisekosten gespart wurden. Der Teamer (vom BR ausgesucht) kam ins Haus, was günstiger war als dass der BR reist. Hatte weiter den Vorteil, dass der gesamte BR an diesem Seminar (weil Inhouse) teilnahm.
Der Personaler sollte ja nur als Teilnehmer nicht als WV-Mitgleid teilnehmen. Dieses wäre von Vorteil, denn dann erfährt er auch gleich welche Pflichten er als AG-Vertreter bei der Wahl hat.
Weiter hat auch ein Personaler das Recht zu WV gewählt/ bestimmt zu werden. Genau so wie er auch BR werden kann, auch wenn er dann ein Spagat machen muss.
PS: es gibt weiter auch Personaler welche vertrauensvoll mit BR zusammenarbeiten. Genau wie es BR geben soll welche ebenfalls vertrauensvoll mit Personaler zusammenarbeiten.
So sollte es ja eigentlich immer sein. Doch es gibt leider auch BR welche den §§ der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht kennen. Es liegt somit wenn es nichtklappt nicht immer nur am AG.
In der heutigen schwieriegen Zeit müssen auch BR nun einmal sich mit dem Thema "Kosten" befassen. Auch um ggf. so Arbeitsplätze zu retten. Wenn es auch nicht hier an Seminarkosten liegen kann. Aber irgendwo muss man anfangen.
Lt. BetrVG muss auch ein BR weiter sowohl das Wohl der AN wie ander auch die Interessen des Betriebes beachten.
Erstellt am 19.11.2009 um 18:36 Uhr von Namafjall
@erwin
Der Personaler kann nur in den WV oder auf als BRM Kandidieren wenn er kein leitender Angestellter im Sinne der Wahlordnung und dem BetrVG ist.
Der begriff Inhouse heisst nicht dass das Seminar im Haus stattfinden muss.
Der Wahlvorstand bestimmt das Seminar auf das er geht und auch der WV fasst den Entsendungsbeschluss, nicht der BR.
Natürlich sollte man die Kostenfrage nicht außer acht lassen, das allein sollte aber kein Kreterium für ein Seminar sein. Und der WV kann auch keinen Entsendungsbeschluss für den Personaler fassen. AG Vertreter sollten auch auf die Seminare gehen die für die AG Vertreter bestimt sind.
Erstellt am 19.11.2009 um 18:45 Uhr von DonJohnson
*AG Vertreter sollten auch auf die Seminare gehen die für die AG Vertreter bestimt sind.*
Hmmm, ich als AG würde sie zu Seminaren schicken für AN Vertreter - weil es einfach besser ist ;-)))
Das war selbstverständlich eine rethorische Frage meiner Seits. Niemals würde ich ein Inhouse Seminar im Haus stattfinden lassen... Da spricht wirklich zu viel dagegen, aber das ist eine andere Sache...
Selbstverständlich sollen BRM die Kosten nicht außer acht lassen - keine Frage, aber wenn ich wie heute, gehört habe, was ein Inhouse Seminar für Vertriebler gekostet hat.... Tse tse tse - da reden wir ganz schnell über 5 stellige Beträge, die der AG gerne bezahlt. Wenn man dann die Meinung der Teilnehmer darüber hört.... tse tse tse...
Ich denke als WV oder als BR kann man sich oder seine Seminarwünsche damit durchaus vergleichen...