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Schweres Heben/ Arbeitsbelastung führt ggf. zu krankheitsbedingtem Ausfall

F
Frankfurt0407
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo miteinander,

mit folgender Thematik hat sich eine Kollegin an den BR gewandt:

  • 30% Behindertgrad Atemwege
  • 10% Behindertengrad Gelenke

(1) Kollegin bedient ein mechanisches Bearbeitungszentrum/ CNC mit "schweren" Einlegeteilen (~5Kg) mittels Handeinlage. Dies führt regelmäßig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu krankheitsbedingten Ausfällen (bisher kein BEM Fall). Arzt bescheinigt "Überlastung", Betriebsarzt bestätigt dies ebenfalls.

Kollegin bat um Einsatz an anderer Maschinengruppe ("leichtere" Teile), Gespräche mit direktem Vorgesetzten verliefen nur mit mäßigem Erfolg, d. h. Einsatz erfolgt weiterhin an bisherigen Maschinengruppe.

-> BR avisiert Gespräch mit Personalchef um Lösung herbeizuführen

Frage: Welche Optionen gibt es ganz konkret für uns, wenn auch dort keine Änderung erfolgt/ anderer Einsatzbereich ermöglicht wird?

(2) Des Weiteren wirkt sich die Abluft nach Bearbeitung negativ auf die Atemwege der Kollegin aus (reizt die Atemwege). Eine Absaugung kann Abhilfe schaffen und soll nachgerüstet werden. Zeitschiene offen - da tut sich bisher wenig.

-> BR avisiert auch hier Gespräch mit Personalchef.

Frage: Können wir hier als BR etwas beschleunigen? Wie konkret?

Gibt es hier Erfahrungen aus der Praxis?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

57609

Community-Antworten (9)

K
Kehler

20.03.2023 um 11:36 Uhr

Ich würde dem Mitarbeiter als erstes raten das er eine Gleichstellung beantragt. Als gleichgestellter Schwerbehinderter hat er besondere Rechte, besonders was Kündigungen angeht. Für alles andere würde ich mal den Betriebsarzt mit ihns Boot holen. Gibt es bei euch Begehungen durch eine Berufsgenossenschaft (BG) oder gibt es bei euch ASA Sitzungen (Arbeitsschutzsitzungen) mit anschließender Begehung? Bei der ASA Sitzung ist der BR mit im Boot. Der Arzt soll eine Befreiung heben ~5Kg schreiben. Vielleicht hilft das schon.

F
Frankfurt0407

20.03.2023 um 11:47 Uhr

Hallo Kehler,

die Gleichstellung hat sie bereits beantragt und bewilligt bekommen. Leider haben wir derzeit keinen SBV an den wir uns wenden können.

Alle anderen Kollegen (überwiegend männlich) haben keine "Probleme", Arbeitsschutz wird natürlich entsprechend eingehalten und bestätigt, es betrifft speziell eine Kollegin aufgrund ihrer bisherigen Krankenvorgeschichte. Der BR ist aktuell mit mind. einem Mitglied in den ASA Sitzungen vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

K
Kehler

20.03.2023 um 11:51 Uhr

So wie du das aber beschreibst finde ich nicht das der Arbeitschutz eingehalten wird. Wieso gibt es keine SBV bei euch? Ab 5 Schwerbehinderten oder gleichgestellten muss es eine geben!

F
Frankfurt0407

20.03.2023 um 12:04 Uhr

Die "negativen" Auswirkungen ergeben sich für die Kollegin "nur" aufgrund ihrer Vorerkrankung, andere Kollegen haben dahingehend keine Probleme.

-> Heißt dies, der "Arbeitsschutz" muss hier separat für die Kollegin betrachtet werden?

SBV muss neu gewählt werden.

D
DummerHund

20.03.2023 um 12:07 Uhr

@Kehler Woher nimmst du die Pflicht das eine SBV gewählt werden MUSS?

K
Kehler

20.03.2023 um 12:33 Uhr

@Dummerhund

https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/wahl

und

§ 177 SGB IX

Soll ich jetzt auch anfangen Großbuchstaben zu verwenden?

S
sbvfrank

20.03.2023 um 13:52 Uhr

Deine Kollegin hat Anspruch als gleichgestellte auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz! Wenn ihr noch keine SBV gewählt habt, holt das umgehend nach! Außerdem soll sich deine Kollegin umgehend an das für euch zuständige Integrationsamt wenden!! zusätzlich könnt ihr den Arbeitgeber einmal auf den Paragraphen 164 Abs. 4 im Sozialgesetzbuch neuntes Buch aufmerksam machen!

X
XYZ68

20.03.2023 um 16:35 Uhr

Und falls sich niemand findet als SBV so muss der BR hier mit einspringen. Vielleicht findet sich auch jemand aus dem BR, der sich für eine Wahl aufstellen lässt.

Unabhängig davon solltet ihr solange die Kollegin unterstützen. Hier geht es um den Schutz der Gesundheit.

S
seehas

21.03.2023 um 11:31 Uhr

Eventuell kann es auch sinnvoll sein hier ein BEM durchzuführen. man muss ja nicht immer warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. In einem BEM kann formal festgelegt werden, welcher Arbeitsplatz für die Mitarbeiterin in Frage kommt. Damit kann die Angelegenheit vielleicht etwas beschleunigt werden.

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