Erstellt am 22.04.2022 um 09:46 Uhr von celestro
Das der WV einen solchen Beschluss JETZT machen kann, sehe ich nicht. Der BR bestellt den WV und die Wahlhelfer. Sollte ein Fall eintreten, das z.B. ein WVM ausfällt und kein Nachrücker da ist (und der BR nicht rechtzeitig reagierne kann), dürfte man dem WV ggf. die Möglichkeit zuschreiben, selbst für Abhilfe zu sorgen.
Hier aber vorsorglich einen Beschluss für etwas, das noch gar nicht eingetreten ist? Das sehe ich nicht.
Erstellt am 22.04.2022 um 10:03 Uhr von netteannette
Sehe ich anders. Ich wüsste nicht, dass der BR auch die Wahlhelfer bestimmt, das macht meines Wissens nach der WV. Und warum sollte dieser (der WV) nicht jederzeit nochmals neue Wahhelfer bestellen. Lieber einen vorsorglichen Beschluss und man braucht es nicht, als dass man ohne Beschluss was macht. Meine Einschätzung, als mehrfacher WV.
Erstellt am 22.04.2022 um 10:06 Uhr von celestro
"als dass man ohne Beschluss was macht."
Davon war allerdings auch überhaupt keine Rede. ;-)))
Edit: Hab mal nachgeschaut und Du hast völlig Recht. Die zieht der WV hinzu (oder auch nicht). Wurden bei uns immer vom BR bestimmt, daher war ich da "falsch unterwegs".
Nach nochmaligem Nachdenken halte ich einen solchen Beschluss dennoch nicht für sinnvoll. Warum?
Na ... ich beschliesse jetzt, das ich im Fall der Fälle "vor Ort" jemanden zum Wahlhelfer mache. ABER ... ich brauche am Wahltag vor Ort dann einen Beschluss des WV, um jemanden zum Wahlhelfer zu machen. Was für einen Sinn sollte also ein Beschluss haben, dass ich im Fall des Falles jemandem zum Wahlhelfer machen kann, wenn ich diesen Beschluss am Wahltag selbst nochmal treffen muss?
Erstellt am 22.04.2022 um 10:36 Uhr von relfe
das einfachste wäre: bestellt einfach jetzt schon ausreichend Wahlhelfer?
z.B. 3 Wahlhelfer werden benötigt, da bestellt man halt 6 und hat ausreichend "Ersatz"
Der WV braucht ja nicht alle "aktivieren" am Wahltag, aber er könnte.
Das sind Probleme bei denen die Lösung doch da ist.
Erstellt am 22.04.2022 um 17:23 Uhr von Naddel0406
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe mich ausserdem noch arbeitsrechtlich dazu erkundigt.
Wir haben normalerweise genügend Wahlhelfer.Auch noch ein Reserveteam.
Wir wollten es als Wahlvorstand nur vorsorglich abklären, ob es überhaupt möglich ist und rechtlich sauber.
Wir sind auch eine grosse FA und ich selber mache dies auch schon länger.
Aber die Corona Situation oder andere, hatten wir bis jetzt noch nicht.
Nur kurz dazu.
Wir sind zum Zeitpunkt der Wahl mit 40 Wahlvorstandsmitgliedern in einer riesengrossen Fläche unterwegs (über 7000 Wahlberechtigte).
Da kann dann auch schon mal jemand ausfallen oder zwei.
Vielen lieben Dank für eure Mühe :-)
Erstellt am 22.04.2022 um 23:37 Uhr von celestro
1.) wenn ich mich recht erinnere, muss der WV genau wie der BR immer aus einer ungeraden Zahl an Personen bestehen.
2.) 40 WVM? what the .... würde man unsere 3 auf 7000 Wahlberechtigte hochrechnen, wäre man bei etwa 28. Und die "Mehrarbeit" durch mehr Wahlberechtigte ist ja weder exponentiell noch überhaupt linear. Sprich nur weil man (als Beispiel) 10 mal soviele Wähler hat, braucht man nicht 10 Mal soviele WVM. Wäre ich Euer AG würde ich die Zahl wohl mal gerichtlich zusammenstutzen lassen. Vor allem, weil ihr soviele vermutlich bei jeder Wahl "zusammentrommelt", oder?
Erstellt am 23.04.2022 um 10:13 Uhr von Naddel0406
Zu 1) ich habe nicht ganz genau 40 Mitglieder.Wir sind ein 13 'er Gremium.
Zu 2) nur in der Wahlwoche wird der Wahlvorstand aufgestockt.Wir haben 3 Tage Wahl, an 145 Aussenstellen.
Ein Teil ist Briefwahl, der grösste Teil Urnenwahl mit 13 Teams a 3 Leute.Dann ist das Wahlbüro noch in der Wahlwoche aufgestockt mit 3 Leuten.
Hinzu kommt das die Aussenstellen sich auf 3 Bundesländer verteilt.Demnach haben wir ordentlich Fläche.Was die Anzahl des WV rechtfertigt.Und das weiß auch der AG.
Ich dachte ich muss nicht so genau ins Detail gehen.Weil eigentlich ging es mir ja nicht darum.
Erstellt am 25.04.2022 um 12:31 Uhr von Muschelschubser
Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, wann die öffentliche Stimmauszählung stattfindet. Denn hier muss ja der Wahlvorstand in voller Stärke anwesend sein, hier wären Wahlhelfer raus. Die dürfen nur während der Stimmabgabe Aufgaben übernehmen.
Sollte die Stimmauszählung also unmittelbar nach der Urnenwahl erfolgen, wäre es ggf. sinniger, an den BR heranzutreten, damit dieser weitere Ersatzvertreter für den Wahlvorstand nominieren kann.
Sollte dies nicht notwendig sein, kann der Wahlvorstand jederzeit per Beschluss weitere Wahlhelfer benennen. Das mussten wir wegen Urlaub und Pandemie auch tun, und war nach Rücksprache mit unseren Seminarleiter (=RA) völlig in Ordnung.
Dies aber blanko zu tun (also die Wahlhelfer nicht namentlich zu benennen), da wäre mir die Gefahr der Anfechtbarkeit zu groß.
Erstellt am 25.04.2022 um 12:34 Uhr von Relfe
wieso sind Wahlhelfer bei der Stimmauszählung raus?
und wann soll die Auszählung den erfolgen, wenn nicht unmittelbar nach der Wahl?
und dann soll der WV wieder neue Wahlhelfer berufen?
irgendwie erscheint mir dein Beitrag etwas "unrealisitisch"
Erstellt am 25.04.2022 um 13:49 Uhr von celestro
eben ... die Wahlhelfer "helfen" ja nur am Wahltag. Und dabei nicht nur bei der Stimmabgabe ... sondern auch bei der Auszählung.